Direktversicherung - preiswert, einfach, sicher

Sowohl für Arbeitgeber als auch deren Mitarbeiter bietet diese Möglichkeit sehr attraktive steuerliche Vorteile. Außerdem können Sie so Ihre verdienten Mitarbeiter absichern und deren Lebensplanung sowie Altersvorsorge unterstützen. Denn zufriedene Mitarbeiter binden sich gerne langfristig an ein Unternehmen und Arbeiten motivierter sowie mit höherer Leistungsbereitschaft. Das wiederum steigert die Effizienz sowie den Umsatz Ihres Unternehmens.

Gründe für eine Direktversicherung?

Als Arbeitgeber können Sie auf das Leben Ihrer Mitarbeiter eine Direktversicherung, also eine Rentenversicherung, abschließen. Es besteht sodann für Mitarbeiter oder dessen evtl. Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht auf die versicherten Leistungen. Sie haben dabei die Möglichkeit, die fälligen Beiträge wahlweise als „zusätzliches“ Gehalt oder im Wege der Entgeltumwandlung durch die Mitarbeiter zu erbringen.

Die Direktversicherung als abgesicherte Vorsorge, jedoch mit wenige Aufwand:

  • Ansprechendes sowie zeitgemäßes Portfolio
  • Wahlweise Absicherung durch BU oder EU als eigenständige Direktversicherung möglich
  • Möglichkeit des Einbeziehens eines Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsschutzes und/oder einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung im Wege einer Zusatzversicherung
  • Verbesserung der Beteiligung sowie Motivation der Mitarbeiter durch obligierenden Arbeitgeber-Bonus bei Entgeltumwandlung von zumindest 15 %

Überlegenheit der betrieblichen Altersvorsorge im Wege der Direktversicherung für Ihre Mitarbeiter im Unternehmen

Ihre Mitarbeiter können mit einer Direktversicherung als Altersvorsorgelösung profitieren. Aufgrund der staatlichen Förderung von Staat und Arbeitgeber sogar auf mehrfache Weise. Mehr dazu zeigen wir in unserem informationsreichen Video. Für Ihre Mitarbeiter bringt die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung viele Vorteile als Direktversicherung. Die AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg erläutert im kurzen Videoüberblick die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherer Ihre Mitarbeiter profitieren mit der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung durch einige Vorteile. Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: SBV) ist für Ihre Mitarbeiter besonders interessant. Warum dies so ist, erläutert das kurze Informationsvideo.

Vergleich der Direktversicherung für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber

Arbeitnehmervorteile:

  • Große Steuerersparnisse: Steuerfrei festgelegt werden können bis zu 4 % der Bemessungsgrenze für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung West zzgl. weiterer 4 % der Bemessungsgrenze zum Beitrag, somit insgesamt 8 %!
  • Gegenüber der Direktversicherung besteht ein direkter Leistungsanspruch
  • Wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben durch die Entgeltumwandlung einspart, erfolgt ein Arbeitgeberzuschuss von zumindest 15 %
  • Durch die flexiblen Beitragszahlungen sowie den ebenfalls flexiblen Rentenbeginn bestehen optimale Gestaltungsmöglichkeiten
  • Auf die Beiträge im Rahmen der o.g. 4% Grenze fallen keine Sozialabgaben an
  • Durch die flexiblen einzelnen Bausteine der Produkte kann man sich eine individuell auf sich zugeschnittene Versorgungsmöglichkeit zusammenstellen
  • Es besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen einer Kapitalzahlung, anstatt einer lebenslangen Altersrente
  • Als eigenständige Bausteine sind eine Hinterbliebenen- und Waisenrente koppelbar. Ebenso kann Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit versichert werden
  • Erst im Falle der Leistung werden diese besteuert; und dann auch nur zu einem oftmals günstigen Abgabensatz
  • Selbst bei Ausscheiden aus dem Unternehmen, können Versorgungsansprüche einfach mitgenommen werden

Arbeitgebervorteile:

  • Im Rahmen der 4%-Grenze keinerlei Sozialabgaben
  • Durch Anpassung der Rentenleistungen entfällt ein finanzielles Risiko
  • Keine Bilanzierung der Versorgungsansprüche notwendig
  • Selbst bei frühzeitigem Ausscheiden gibt es ein simples Prinzip: der Direktversicherungsvertrag wird ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen auf Ihren Mitarbeiter übertragen
  • Die Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • Ohne Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • Ein Nachfinanzierungsrisiko bei frühzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters entfällt
  • Zusätzliche Verwaltungskosten fallen nicht an

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen aber auch an die Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg wenden.

Funktionsweise der Direktversicherung

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Dieser schließt auf das Leben des Arbeitnehmers die Direktversicherung ab. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber vereinbaren dabei, dass ein Anteil der laufenden Entgeltzahlungen in Direktversicherungsbeiträge umgewandelt wird. Weiterhin existiert die Möglichkeit einer Arbeitgeber-Finanzierung der Direktversicherung.

Relevantes für Neuverträge mit Entgeltumwandlung ab 2019:
Der Arbeitgeber wird durch den Gesetzgeber zur Zahlung eines Zuschusses von zumindest 15% verpflichtet; für Bestandsverträge ab spätestens 01.01.2022.

Wählbare Versicherungsformen der Direktversicherung

Es kann eine klassische Rentenversicherung einerseits gewählt werden. Andererseits besteht die Möglichkeit der Relax bAVRente. Dabei handelt es sich um ein flexibles Produkt, welches eine 100%-ige Beitragsgarantie zum Rentenbeginn zusichert, gleichzeitig jedoch sicher ist und die Chance auf interessante Rendite bietet. Bei beiden Direktversicherungsvarianten besteht die Wahlmöglichkeit interessanter Zusatzleistungen für den Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsfall und/oder einer Hinterbliebenenabsicherung.

Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen

Jährlich steuerfrei beim Arbeitnehmer ist der Direktversicherungsbeitrag bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) sowie zusätzlichen 4% der BBG. Allerdings wird ein bereits nach § 40 bEStG a.F. geförderter vorhandener Bestandsvertrag hier angerechnet. Jedoch kann so eine moderate Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensanteilen gebildet werden. Für den Arbeitgeber stellt der Direktversicherungsbeitrag – wie auch das Gehalt – eine betriebliche Ausgabe dar. Da der Arbeitnehmer ein unmittelbares Bezugsrecht auf Direktversicherungsleistungen erhält, muss der Direktversicherungswert nicht im Arbeitgeber-Firmenvermögen erfasst werden. Weiterhin sind Direktversicherungsbeiträge von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beitragszahlungen

Von der Sozialversicherung befreit, sind Direktversicherungsbeiträge im Rahmen der 4%-Grenze. Sozialabgabenpflichtig jedoch sind die zusätzlichen 4% der BBG West.

Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer

Leistungen aus Direktversicherungen sind als „sonstige Einkünfte“ voll zu versteuern (sog. nachgelagerte Besteuerung), da Beitragszahlungen innerhalb der Aktivzeit steuerfrei sind. Dabei ist zu beachten, dass bei Rentnern steuerliche Belastungen oft niedriger sind als in der Arbeitszeit.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer

Renten- und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgungen, somit auch Direktversicherungen, unterliegen stets einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung nach derzeitigen Gesetzen im Rahmen der entsprechenden BBG. Sowohl gesetzlich als auch freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind hiervon betroffen.

Erhebung des Beitrags und dessen Abführung:

  • Durch den Versicherten im Falle von Kapitalleistungen, wobei eine 10-jährige Beitragspflicht gilt. Beitragsleistungen werden monatlich mit 1/120 der ursprünglichen Kapitalzahlung berechnet.
  • Durch die Zahlstelle bzw. in diesem Falle Versicherer, bei Rentenleistungen
  • Beitragszahlungen der freiwillig Versicherten an die jeweilige Kasse müssen in Eigenverantwortung erfolgen. Vom Arbeitnehmer müssen Kranken- und Pflegebeiträge vollumfänglich getragen werden. Der Arbeitgeber trägt keine Beitragszahlungen

Vorgehen bei vorzeitigem Ausscheiden

Selbst im Falle eines Arbeitsplatzwechsels bleibt für den Arbeitnehmer die Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung bestehen, da die Möglichkeit deren Fortsetzung über den neuen Arbeitgeber besteht. In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Den Eintritt des neuen Arbeitgebers als neuer Vertragspartner der bestehenden AXA-Direktversicherung
  • Eine Übertragung des „unverfallbaren“ Direktversicherungswertes auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers, wobei dieser eine neue Versorgungszusage im Gegenzug und unter Anrechnung des Übertragungswertes erteilt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Übertragungsanspruch binnen einem Jahr nach Ende des alten Arbeitsverhältnisses angemeldet werden muss.

Es besteht auch die Möglichkeit der „privaten“ Direktversicherungs-Fortsetzung bei der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg; wahlweise beitragsfrei oder mit privaten Beiträgen. Der vorherige Arbeitgeber wird mit der Direktversicherungs-Übertragung von weiteren finanziellen Verpflichtungen freigestellt.

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Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Direktversicherung oder sonstigen Versicherungen haben, wenden Sie sich an die Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Christian Johannsen in Flensburg.

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