AXA Agentur Carsten Wiese in Hennigsdorf – Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV
In diversen Bereichen des Öffentlichen Dienstes erhalten Beamte bzw. Beamtinnen die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe. Der Beihilfeumfang, auf den Sie als Beamter bzw. Beamtin einen Anspruch haben, ist ganz von Ihrem Dienstherrn abhängig. Es gibt zum Beispiel die Bundes- und die Landesbeihilfe. Die Art Ihrer Tätigkeit spielt dabei auch eine Rolle. Die AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf empfiehlt Ihnen als Beamter bzw. Beamtin, den Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung, damit Sie jederzeit auf einen eventuellen Pflege- oder Krankheitsfall vorbereitet sind.
Die Beihilfe der DBV
Während Ihrer Ausbildung als Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit bzw. Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt. Das heißt, dass Ihr Dienstherr mit der sogenannten Beihilfe an den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt ist. Der wesentliche Unterschied zu einem ganz normalen Arbeitnehmer ist, dass Sie monatlich keinen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, sondern von Ihrem Dienstherrn einen Anteil Ihrer Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Weitere Krankheitskosten müssen von Ihnen im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Der Umfang der Beihilfe richtet sich nicht alleine nach der jeweiligen Beihilfe (Landes- oder Bundesbeihilfe), sondern auch nach dem jeweiligen Familienstand. Falls Sie beihilfeberechtigt sind und keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz im Regelfall 50%. Das bedeutet, dass die übrigen 50% der Krankheitskosten über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden müssen.
Sogar die Familienmitglieder von Beamten bzw. Beamtinnen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe:
- 70% für Ehepartner
- 80% für Kinder
- 50% für Beamte mit einem Kind
- 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern
Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist, sollte unbedingt über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.
Beamte erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Familienmitglieder von Beamten bzw. Beamtinnen. Die DBV bietet Ihnen diverse Angebote mit individuellen Leistungen und äußerst attraktiven Versicherungsbeiträgen, die exakt auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden können und damit den verbleibenden privat abzusichernden Anteil umfangreich abdecken.
Wir beraten Sie gerne rund um die beihilfekonforme Krankenversicherung
Freuen Sie sich auf eine unverbindliche und kompetente Beratung rund um die beihilfekonforme Krankenversicherung. Das Team der AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder auch über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Gerne können Sie auch persönlich bei uns in der Agentur in Hennigsdorf vorbeischauen.
Feldstr. 1
16761 Hennigsdorf
Nach Vereinbarung
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