Drohnenversicherung - woran Sie vor dem Start des Fluggeräts denken sollten
Einmal das eigene Haus aus der Vogelperspektive betrachten oder den nahegelegenen Wald von oben sehen - eine Drohne bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten im privaten Bereich. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Unternehmen, die Drohnen zu gewerblichen Zwecken nutzen. Unabhängig davon ob Sie als Hobbypilot oder beruflich mit dem Fluggerät unterwegs sind, ist eine Drohnenversicherung verpflichtend. Die AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf zeigt Ihnen gern, wie Sie Haftpflichtschäden durch den Betrieb Ihrer Drohne optimal absichern.
Drohnenversicherung - privat oder gewerblich jederzeit optimal versichert
Der Gesetzgeber schreibt beim Betrieb von Drohnen eine Haftpflichtversicherung vor. Nutzen Sie ein Fluggerät mit einem Gewicht bis zu 5 kg, ist die Drohnenversicherung bereits in der Deckung Ihrer privaten Haftpflicht bei der AXA enthalten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sodass Sie die Drohnen problemlos auch im Urlaub für tolle Erinnerungsfotos nutzen können. Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro. Die AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf unterstützt Sie bei der Prüfung Ihres Versicherungsschutzes. Denken Sie daran: Bevor Ihre Drohne zum ersten Mal abhebt, sollte der Haftpflichtschutz unbedingt geklärt sein!
Wenn Sie die Drohne gewerblich verwenden, ist bis zu einem Gewicht von 5 kg eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssumme beträgt pauschal 1 Millionen Euro und gilt innerhalb Europas. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihre bestehende Betriebshaftpflicht um einen Baustein für Ihre Drohnenversicherung. Die AXA stimmt die Versicherungsbedingungen genau auf Ihr Fluggerät und den Einsatzzweck ab, sodass Sie umfassend abgesichert sind und den gesetzlichen Anforderungen Rechnung tragen.
Drohnenversicherung - darauf müssen Sie als Drohnenpilot achten
Neben dem Abschluss der Drohnenversicherung gibt es verschiedene weitere Auflagen, wenn Sie mit dem beliebten Fluggerät unterwegs sind. Die Experten der AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf klären Sie in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Regelungen auf. So müssen Drohnen ab einem Gewicht von 0,25 kg mit Ihren Adressdaten gekennzeichnet sein. Betreiben Sie eine Drohne, die mindestens 2 kg wiegt, sind besondere Flugkenntnisse nachzuweisen. Wer eine Drohne fliegt, die 5 kg oder mehr wiegt, muss eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde beantragen. Bedenken Sie zudem, dass Ihre Drohne nur maximal 100 Meter hochfliegen darf. In bestimmten Gebieten ist der Betrieb der Drohnen grundsätzlich verboten. Wollen Sie mit dem Fluggerät höher hinaus, ist eine Genehmigung einzuholen.
Gehen Sie auf Nummer sicher - die Drohnenversicherung der AXA
Im vorliegenden Text haben wir Sie zum Thema Drohnenversicherung informiert. Wenn Sie demnächst als Hobbypilot mit einer Drohne, einem Multikopter oder einem Kopter durchstarten möchten, berät Ihre AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf Sie gern zu den Versicherungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie als Unternehmen den Einsatz einer Flugdrohne planen, steht die AXA für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Die Drohnenversicherung von AXA
Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.
Flyer Haftpflichtversicherung für Drohnen (PDF, 169 KB)
Feldstr. 1
16761 Hennigsdorf
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