AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz – jetzt von den aktuellen Neuerungen profitieren und gezielt betriebliche Altersvorsorge betreiben

Ab dem 01.01.2018 gelten die Neuerungen bezüglich des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Durch dieses werden Arbeitnehmer gestärkt, indem Arbeitgeber verpflichtende Beiträge zahlen müssen. Informieren Sie sich jetzt bei der AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf und profitieren Sie von den Neuerungen. Hierbei fungiert als Kernstück ein Sozialpartnermodell, bei dem neue staatliche Förderungen und ein verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers in Kraft treten. Bezüglich Ihrer eigenen privaten und betrieblichen Altersvorsorge werden Sie dank unserer Unterstützung schon bald mehr Kapital anhäufen, um sich einen gelungenen Start in das Rentenalter zu sichern.

Riester Rente und das Betriebsrentenstärkungsgesetz  - das sind die Fakten
Zahlreiche Arbeitnehmer investieren derzeit in die Riester Rente, um auf diesem Weg die Rente aufzustocken. Hierbei wird die Riester Rente noch besser staatlich unterstützt.

  • Erhöhung der Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro im Jahr
  • Neuerungen und Erleichterungen der Besteuerung von Abfindungen im Rahmen von Kleinbetragsrenten
  • verbessertes Zulageverfahren
  • kurze Fristen bei der Prüfung des individuellen Anspruchs
  • im Endeffekt eine höhere Rente durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz

Es ergibt in jedem Fall Sinn, die AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf zu kontaktieren, damit wir Sie über Ihre persönlichen Neuerungen und Änderungen informieren können. Lassen Sie sich das zusätzliche Kapital nicht entgehen und schließen Sie eine betriebliche Altersvorsorge über unsere renommierte Versicherungsagentur ab.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (ab 2019) als wichtige Neuerung
Bei allen regulären Sozialmodellen wie:
1. Pensionskassen
2. Pensionsfonds
3. direkte Versicherungen
… ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss für Ihre betriebliche Altersvorsorge zu leisten. Damit erhalten auch Sie schon bald bindende und direkte finanzielle Unterstützung, seitens Ihres Arbeitgebers. Dieser Fakt gilt, wenn Ihr Arbeitgeber zugunsten Ihrer bAV Sozialversicherungsbeiträge anspart. In jedem Fall sind Sie damit mit den neuen Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz weit besser gefördert als vorher.

Auch Geringverdiener und tariflose Arbeitnehmer profitieren!
Sie als Arbeitnehmer können frei wählen, ob die Regelungen der Tarifverträge und damit die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auch für Sie gelten sollen, selbst wenn Sie mit Ihrer Beschäftigung an keinen Tarifvertrag gebunden sind. Laut des aktuellen Willens der Gesetzgeber, „können Nichttarifkräfte branchenübliche Tarifverträge und Pensionskassen nutzen“. Sprechen Sie am besten mit unserer AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf und wir informieren Sie diesbezüglich ausführlich.

Geringverdiener werden viel besser gefördert und motiviert, auch bei kleinem Einkommen, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Ein erhöhter Freibetrag auf (steuerfreie) 200 Euro auf die Altersvorsorge und andere Neuerungen sind die perfekte Grundlage auch für Geringverdiener.

Nutzen Sie die wichtigen Neuerungen und profitieren Sie vom Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018.

AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf als kompetenter Ansprechpartner

Kontaktieren Sie unsere AXA Hauptvertretung Carsten Wiese in Hennigsdorf und informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage. Auch Sie sollten unbedingt eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Oder sind Sie sicher, dass die eigentliche staatliche Rente im Rentenalter genügt?

AXA Hauptvertretung Carsten Wiese
Feldstr. 1
16761 Hennigsdorf
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