Persönliche Renteninformation

Die Renteninformation erhält einmal jährlich jeder Rentenversicherte, der älter als 26 Jahre ist und auf dessen Konto mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten gespeichert sind. Sie enthält wichtige Daten, die zur Planung Ihrer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge zu berücksichtigen sind.

Ihr Rentenanspruch hängt in erster Linie von der Höhe der Beiträge ab, die Sie und Ihr Arbeitgeber im Laufe Ihres Erwerbslebens eingezahlt haben. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt für jedes Jahr den Durchschnitt, den alle Angestellten verdient haben. Haben Sie genau diesen Durchschnitt verdient und dafür Beiträge entrichtet (2021 sind das 39.338 €), erhalten Sie dafür einen sog. Entgeltpunkt (Haben Sie z.B. genau das Doppelte davon verdient, erhalten Sie zwei Entgeltpunkte für dieses Jahr). Die Summe aller Entgeltpunkte, die Sie in Ihrem Berufsleben gesammelt haben, definiert dann die Rentenhöhe; 2021 ist ein Entgeltpunkt z.B. in den alten Bundesländern 34,19€ und in den neuen Bundesländern 33,47€ wert.

Die Renteninformation unterscheidet zwischen der Altersrente, der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Hinterbliebenenrente. Auch diesen Renten liegen ihre Beitragszahlungen zu Grunde. Aus diesem Grunde sollten Sie prüfen, ob auf ihrem Rentenkonto tatsächlich alle relevanten Zeiten mit den korrekten Beitragshöhen gebucht sind; einen sog. Antrag auf Kontenklärung finden Sie hier.

Die zentrale Aussage der Renteninformation ist die prognostizierte Regelaltersrente zum späteren Bezugszeitpunkt. Diese ist jedoch eine „Momentaufnahme“ und für den Zeitpunkt des Renteneintritts nicht verbindlich. Zu beachten ist ferner, dass Ihnen hier Bruttobeträge genannt werden; sie müssen hier noch ihre individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abziehen. Ebenso unverbindlich sind die Rentenanpassungen. Hier wird modellhaft mit einem und zwei Prozent jährlich gerechnet. Interessant ist, dass in den letzten zwanzig Jahren die durchschnittliche Rentenerhöhung 1,2% betragen hat, es in diesem Zeitraum aber auch vier Jahre ohne Anhebung gegeben hat. Neben den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung und der Steuerpflicht auf die Altersrente sollten Sie einen weiteren Faktor in Ihre Ruhestandsplanung mit einbeziehen: Inflation und Kaufkraftverlust. In den letzten zwanzig Jahren betrug der durchschnittliche jährliche Kaufkraftverlust 1,7%. Generell lässt sich sagen: bei 2% Inflation geht nach rund zwanzig Jahren ca. ein Drittel Geldwert verloren. In Zahlen: 1000 € sind in 20 Jahren dann nur noch 670 € wert.

Gerne erstelle ich mit Ihnen mit unserer plan360°-Analyse eine Übersicht, die individuell alle diese Faktoren berücksichtigt, damit Sie eine solide Planungsgrundlage für Ihren Ruhestand haben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir!

AXA Generalvertretung Bianca Schneider
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