Grenzgänger Angebote von der AXA Generalvertretung Bianca Schneider in Konstanz

Arbeiten Sie in der Schweiz oder sind Sie arbeitssuchend?
Die Beratung von Grenzgängern gehört zum Leistungsspektrum der AXA/DBV Generalvertretung Bianca Schneider in Konstanz/Bodensee.

Was ändert sich für Sie?
Sie haben einen Job in Aussicht oder möchten sich im Vorfeld informieren, was sich für Sie als Grenzgänger alles ändert?
Wir informieren Sie, was Sie alles zu beachten haben.

Ihre Krankenversicherung:
Als Grenzgänger müssen Sie sich in den ersten drei Monaten zwischen vier komplett unterschiedlichen Krankenversicherungsmöglichkeiten entscheiden.

Aktuell ist für Sie vielleicht die eine Lösung am interessantesten. Bei einer Veränderung Ihrer Lebenssituation kann aber eine andere Lösung deutlich günstiger sein. Ein Wechsel ist dann oft nicht mehr möglich. So kann schnell eine ungewollte monatliche Mehrbelastung auf Sie zukommen.

Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, ist ein ausführliches Gespräch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und Ihrer weiteren Lebensplanung sinnvoll. 

Sozialversicherung:
Das Schweizer Sozialsystem weicht deutlich von dem deutschen ab. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie in Zukunft bei längerer Krankheit, Invalidität, im Rentenalter und Todesfall abgesichert sind.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie die Invalidenrente aus der Schweizer AHV und Pensionskasse nicht mit einer deutschen Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Unfallrente vergleichen können. Die Schweizer bemessen den Grad der Invalidität auf einer anderen Basis!

STEUERN:
Als Grenzgänger sind Sie selbst für Ihre Steuerzahlungen in Deutschland verantwortlich. Dafür sind Formulare auszufüllen, worauf das Finanzamt Ihre vierteljährliche Steuervorauszahlung festlegt. Jedes Jahr sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Unser Partner berät Sie und erledigt für Sie alle Formalitäten, auch das Erstellen Ihrer Steuererklärung. Sie profitieren von zusätzlichen Vorteilen.

STEUERN SPAREN:
Als Grenzgänger haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken. So können Sie bis zum Rentenbeginn einen größeren Betrag an Steuern in privates Vermögen umwandeln oder staatlich subventioniert Ihre Arbeitskraft absichern.
 

[axaordbv] [ort] [name] | Grenzgänger

Schweizer Grenzgänger – Möglichkeit einer
Direktversicherung / Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr. 63 EstG ist gegeben

In der Schweiz zahlt der Grenzgänger eine pauschale Quellensteuer, die er sich bei seiner deutschen Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann. Einkommensteuerpflicht besteht aber in Deutschland. So kann auch ein Schweizer Grenzgänger eine betriebliche Altersversorgung nach der deutschen Gesetzgebung vereinbaren, um u.a. einiges an Steuern zu sparen.
 
Lassen Sie sich beraten und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Wir beraten Sie gern

Ihr Kontakt zu uns:

AXA Generalvertretung Bianca Schneider
Winterbergstr. 7
78465 Konstanz
 07533 93170
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Winterbergstr. 7
78465 Konstanz
Termin vereinbaren 07533 93170 07533 931730 Filialen und Team
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