Jetzt clever sparen und anlegen: Die vermögenswirksamen Leistungen der AXA Generalvertretung Bernreuther GmbH & Co.KG in Würzburg
Warum vermögenswirksame Leistungen?
Wie der Namen schon vermuten lässt, sind vermögenswirksame Leistungen Geldleistungen, welche Ihnen beim Vermögensaufbau helfen sollen. Diese werden als spezielle Anlageformen überwiesen und unabhängig von Ihrem Gehalt ausgezahlt. Auf die vermögenswirksamen Leistungen haben Sie als Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende Anspruch. Wir von der AXA Generalvertretung Bernreuther GmbH & Co.KG in Würzburg informieren Sie nachfolgend was es mit den vermögenswirksamen Leistungen auf sich hat.
Vermögenswirksame Leistungen: Ihr Extra-Geld von Staat
- Bauen Sie sich zu Ihrem Gehalt gezielt Vermögen auf.
- Erhalten Sie vom Staat zahlt bis zu 20 % Ihrer eigenen Sparleistung hinzu.
- Profitieren Sie der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie.
Fördermöglichkeiten mit den vermögenswirksamen Leistungen durch Staat und Arbeitgeber
Wie genau gestalten sich die Förderungen der vermögenswirksamen Leistungen? Wir von der AXA Generalvertretung Bernreuther GmbH & Co.KG in Würzburg geben Ihnen gern einen Überblick:
Alle Förderungen auf einen Blick
- Sie erhalten je nach Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag bis zu 480 Euro vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber.
- Vom Finanzamt gibt auf die 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr
- Eine jährliche Förderung auf Beteiligungssparen von 20 % (VL-Aktiensparen auf max. 400 Euro pro Jahr) im Rahmen ist möglich.
- Sie profitieren von der Wohnungsbauprämie und erhalten vom Finanzamt 8,8 % auf die förderfähige jährliche Sparleistung (512 € Ledige / 1024 € Verheiratete) im Bausparen
Vermögenswirksame Leistungen: Die Arbeitnehmersparzulage
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen. Dieser wird meist in zwei Anlageformen in Anspruch genommen: dem Bausparen und dem Beteiligungssparen.
Sie haben vor, ein Haus zu bauen? Damit haben Sie die Möglichkeit eine Arbeitnehmersparzulage für die vermögenswirksame Leistungen auf Bausparen zu erhalten und so das Extra-Geld in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung der Baukredite zu investieren. Vom Staat erhalten Sie zusätzlich 9 Prozent.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erlangen und zu beantragen liegt die Einkommensgrenzen bei Singles im Bausparen bei 17.900 € und bei Ehepaaren bei 35.800 € des zu versteuernden Einkommens.
Beim Beteiligungssparen (dem vermögenswirksame-Leistungen-Fonds) wurden die Grenzen auf 20.000 € bei Alleinstehenden und 40.000 € bei Verheirateten festgesetzt.
Die steuerliche Bindungsfrist gilt dabei für 7 Jahre. Eine Einzahlung in einen Vertrag der vermögenswirksamen Leistungen ist für mindestens sechs Jahre ausgelegt, ab dem siebten Jahr kann diese ruhen. Der Arbeitgeberanteil ist freiwillig.
Vermögenswirksame Leistungen: Die Wohnungsbauprämie
Sie als Bausparer können weiterhin von der steuerfreien Wohnungsbauprämie vom Staat profitieren. Diese liegt bei 8,8 % pro Jahr auf die geleisteten Einzahlungen. Hierbei werden jedoch nur die eigene Sparleistung begünstigt und nicht die vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage.
Für die Beantragung und den Erhalt der Wohnungsbauprämie liegen die Einkommensgrenzen für Singles bei 25.600 € und bei verheirateten Personen bei 51.200 € des zu versteuernden Einkommens. Jeder der 16. Jahre alt (ab dem Sparjahr) und unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann begünstigt werden. Ausnahmen sind Vollweisen.
Für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen kommen also folgende Anlageformen in Frage:
- Als Bausparvertrag oder dessen Tilgung
- Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
- Als Aktienfondssparplan (spezifische Fonds für die vermögenswirksamen Leistungen)
- Und als kapitalbildende Lebensversicherung
Wir beraten Sie gern
Sollten Sie Fragen zum Thema vermögenswirksame Leistungen haben, scheuen Sie nicht davor unsere kompetenten Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Bernreuther GmbH & Co.KG in Würzburg zu kontaktieren.
Haugerpfarrgasse 1
97070 Würzburg
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 14:00
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