Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ihr Vorteil in Sachen Altersvorsorge
Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine ganze Reihe interessanter Neuerungen auf den Weg gebracht. Diese hatten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige positiv Auswirkungen. Das klare Ziel des Gesetzgebers lag dabei in der Erweiterung und der Verbesserung der bereits vorhandenen Angebote und Möglichkeiten in Sachen betrieblich Altersvorsorge.
Das Gute dabei ist, dass hier sowohl das Wohl der Arbeitnehmer, als auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt wurden. Auch Menschen mit einem geringen oder einem mittleren Einkommen standen diesmal im Fokus. Das dürfte wohl der größte positive Effekt der neuen Regelungen sein – dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz es geschafft hat, das Thema betriebliche Altersvorsorge auch für diesen Personenkreis wirklich interessant zu machen.
So nutzen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun
Für viele Arbeitnehmer ist das Thema betriebliche Altersvorsorge mindestens genauso wichtig, wie die Themen Fortbildung, Arbeitsplatzgestaltung oder Gehalt an sich. Das haben verschiedene Studien und Umfragen unter Arbeitnehmern in den letzten Jahren eindeutig ergeben. Das wundert auch nicht, denn das Thema Altersvorsorge ist seit rund zwei Jahrzehnten fest in den Köpfen der Deutschen verankert. Rentenlücke und Altersarmut sind die Dinge, vor denen vor allem Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkünften oft Angst haben. Doch auch Arbeitnehmer mit höheren Einkünften müssen die im Alter drohende Rentenlücke fürchten – könnte sie doch dazu führen, dass Sie Ihren einmal erworbenen und erarbeiteten Lebensstandard deutlich einschränken müssten. Das inzwischen vergleichsweise niedrige Rentenniveau zumindest macht es wichtig, die eigene Altersvorsorge mit verschiedenen Bausteinen auf sichere Beine zu stellen. Ein solcher Baustein kann eine gute betriebliche Altersvorsoge sein. Wenn Sie als Arbeitgeber hier einen Anteil beitragen, schaffen Sie Vertrauen und fördern die Mitarbeitermotivation. Außerdem machen Sie sich als Arbeitgeber am Arbeitsmarkt interessanter und attraktiver.
Das sind die Verbesserungen, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich bringt
In diesem Fall ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz wirklich eine konsequente Verbesserung des Bestehenden – denn die alten Möglichkeiten sind bestehen geblieben. Es sind nur einige neue Punkte hinzugekommen. Und so sehen diese neuen Varianten aus:
-Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)
- Neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR entstehen – Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
- Riesterförderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
- Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%
- Es ist eine Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
- Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert
- Es entsteht eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland –Nachdotierungsmöglichkeit
-Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge
- Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
- Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet
-Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen
- Einführung des Sozialpartnermodells
- Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können tarifvertraglich vereinbart werden
- Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
- Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben
Gern beraten wir Sie umfassend
Mit der passenden betrieblichen Altersvorsorge sorgen Sie für Mitarbeiterbindung und erhöhe die Motivation Ihrer Mitarbeiter – und Sie schützen Ihre Mitarbeiter vor der drohenden Rentenlücke und manche gar vor Altersarmut. Gern beraten unsere Experten der AXA Generalvertretung Bernreuther GmbH & Co.KG in Würzburg Sie zu allen relevanten Themen, rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung
Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung
Laden Sie sich hier den Flyer zum Thema "Mitarbeiterbindung in der bAV" herunter.
Produktflyer für Arbeitgeber
Laden Sie sich hier eine Information zur Senkung der Fluktuationskosten durch bAV herunter.
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