BOXflex Tierhalterhaftpflicht
Warum benötigt man eine Tierhalterhaftpflicht?
Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden die ihr Tier herbeigeführt hat in unbegrenzter Höhe. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies schuldhaft passiert ist. Damit Sie vor den finanziellen Folgen geschützt sind und weiterhin sorglos den Tag mit ihren Tieren verbringen können, ist eine Tierhalterhaftpflicht der AXA Generalvertretung Bastian Reschke in Neumünster unabdingbar.
- Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schäden im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- Risiken durch Personen, die unregelmäßig – ohne Gegenleistung – mit dem Pferd umgehen bzw. es reiten (Fremdreiterrisiko)
- Besitz und Verwendung von eigenen nicht versicherungspflichtigen Hunde- sowie Reit-und-Zugtiertransportanhängern
Die Tarife unserer Tierhalterhaftpflicht für Sie im Vergleich
Für alle Tierhalter, die sich sicher und preiswert absichern möchten.
- 5 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Versicherungsschutz innerhalb der EU und EFTA (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), im restlichen Ausland bis zu einem Jahr
- Risiken durch Personen, die unregelmäßig – ohne Gegenleistung – mit dem Pferd umgehen bzw. es reiten (Fremdreiterrisiko)
- Bei Reit- und Zugtieren sind Flurschäden mitversichert, sowie auch Schäden durch ungewollten Deckakt
- Besitz und Verwendung von eigenen nicht versicherungspflichtigen Hunde- sowie Reit-und-Zugtiertransportanhängern sowie eigenen und fremden Kutschen oder ähnlichen Anhängern
* Bei Basisschutz und maßgeschneidertem Schutz jeweils Hund der Kategorie 1, Jahresvertrag, Beitragsangabe inkl. Ratenzahlungszuschlag und Versicherungssteuer
Für alle Hunde- oder Pferdehalter, die rundum geschützt sein möchten.
- 10 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Risiken durch Personen, die unregelmäßig – ohne Gegenleistung – mit dem Pferd umgehen bzw. es reiten (Fremdreiterrisiko)
- Bei Reit- und Zugtieren sind Flurschäden mitversichert, sowie auch Schäden durch ungewollten Deckakt
- Besitz und Verwendung von eigenen nicht versicherungspflichtigen Hunde- sowie Reit-und-Zugtiertransportanhängern sowie eigenen und fremden Kutschen oder ähnlichen Anhängern
- Teilnahme an Reit- und Fahrturnieren (keine Pferderennen)
- Die gesetzliche Haftpflicht aus dem regelmäßigen Überlassen von Reit- und Zugtieren an höchstens 2 Reitbeteiligungen
- Mietsachschäden durch Hunde
- Durch versicherte Tiere verursachte Schäden an Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern beim Be- und Entladen
- Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel)
- Vorsorge für Welpen und Fohlen bis zur nächsten Hauptfälligkeit, mindestens 6 Monate
Weitere gute Argumente für eine
Tierhalterhaftpflicht von AXA
Wir sind für Sie da!
Gern berät Sie die AXA Generalvertretung Bastian Reschke in Neumünster zum Thema BOXflex Tierhalterhaftpflicht persönlich.
Baeyerstr. 4
24536 Neumünster
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