Bausteine der Risiko-Unfallversicherung
Ein Unfall liegt vor, wenn es durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungseinschränkung kommt.
Invaliditätsleistung: Wenn nach einem Unfall Dauerfolgen bleiben, die zu einer Invalidität führen, erhalten Sie in Abhängigkeit von der Höhe der unfallbedingt, festgestellten Invalidität eine einmalige Kapitalleistung.
Wichtig: Der Anspruch auf eine Leistung besteht bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1%
Tipp: Eine verbesserte Mehrleistung oder ein Progressionsmodell führt zu einer höheren Leistung.
Unfall-Rente: Kommt es durch einen Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkung von über 50%, wird die Unfallrente, in der vereinbarten Höhe, ein Leben lang, monatlich gezahlt.
Für Kinder und junge Menschen, die noch keine oder nur geringe Ansprüche von anderen Leistungsträgern zu erwarten haben, eine sinnvolle Ergänzung
Tipp: Einschluss einer verbesserten Unfall-Rente, da bei einem Invaliditätsgrad ab 75 % die doppelte Unfallrente gezahlt wird.
Todesfallleistung: Die vereinbarte Todesfallleistung wird an die Bezugsberechtigte Person gezahlt, wenn der Tod innerhalb eines Jahres nach einem Unfall eintritt.
Tipp: Die Summe nicht zu niedrig wählen, da mit der Todesfallleistung die Option auf eine Vorschusszahlung auf eine Invaliditätsleistung verbunden ist.
Krankenhaustagegeld: Wenn Sie nach einem Unfall stationär aufgenommen werden, wird für jeden Tag, den Sie unfallbedingt im Krankenhaus liegen, das vereinbarte Krankenhaustagegeld geleistet.
Dieses deckt z.B. die Kosten für die Zuzahlungen im Krankenhaus für gesetzlich Versicherte, Telefonkosten oder die Kosten für die Nutzung des TV im Krankenhaus ab.
Genesungsgeld: Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird für ein bestimmte Zeit ein Genesungsgeld gezahlt.
Übergangsleistung: Häufig kann ein Arzt eine Invalidität nach einem Unfall nicht sofort feststellen. Die Zeitspanne bis zur endgültigen Feststellung kann bis zu einem Jahr dauern. Um bis dahin anfallende Kosten zu decken kann ein maximierter % Satz der Invaliditätsleistung als Übergangsleistung versichert werden.
Kosmetische Operationen: hinterlässt ein Unfall sichtbare Spuren, wie z.B. Narben am Bein oder im Gesicht, so können die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen bis zu Höhe der versicherten Summe ersetzt werden.
Auch Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- oder Eckzähnen entstanden sind, werden bis zur versicherten Summe ersetzt.
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AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
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