Pflegeversicherung
Pflege ist grundsätzlich keine Frage des Alters, da es jeden zu jeder Zeit treffen kann. In Deutschland gibt es ca. 2,3 Millionen Menschen die die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens auf Grund einer Behinderung oder körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit nicht selbständig leisten können.
Die Pflegepflichtversicherung unterscheidet seit dem 01.01.2017 nicht mehr nach den Pflegestufen I, II, III und 0 sondern nach fünf Pflegegraden.
In den Pflegegrad 1 werden künftig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind
Ab 2017 wird der Pflegegrad mittels eines neuen Prüfsystems ermittelt. Anhand eines Fragekatalogs wird die noch vorhandene Selbstständigkeit mittels eines Punktesystems ermittelt.
Pflegegrad 1 = 12,5 bis unter 27 Punkte, geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 = 27 bis unter 47,5 Punkte, erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 = 47,5 bis unter 70 Punkte, schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 = 70 bis unter 90 Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 = 90 bis 100 Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Orientierung über die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Pflegegrade
|
Geldleistung ambulant in Euro |
Sachleistung ambulant in Euro |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) in Euro |
Leistungsbetrag vollstationär in Euro |
Pflegegrad 1
|
- |
- |
125 |
125 |
Pflegegrad 2
|
316 |
689 |
125 |
770 |
Pflegegrad 3
|
545 |
1.298 |
125 |
1.262 |
Pflegegrad 4
|
728 |
1.612 |
125 |
1.775 |
Pflegegrad 5
|
901 |
1.995 |
125 |
2.005 |
Daneben bietet die gesetzliche Pflegeversicherung weitere Zusatzleistungen, wie z. B.:
Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen bei ca. 4.000 € pro Monat. Es wird schnell klar, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung darstellen kann.
Mit einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen.
Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf unter Berücksichtigung einer bestehenden Versorgung für jede einzelne Pflegestufe.
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
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