AXA Barbara Wolbring in Frankfurt am Main Pflege­versicherung

Pflege­versicherung

Pflege ist grundsätzlich keine Frage des Alters, da es jeden zu jeder Zeit treffen kann. In Deutschland gibt es ca. 2,3 Millionen Menschen die die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens auf Grund einer Behinderung oder körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit nicht selbständig leisten können.

Die Pflegepflichtversicherung unterscheidet seit dem 01.01.2017 nicht mehr nach den Pflegestufen I, II, III und 0 sondern nach fünf Pflegegraden.
In den Pflegegrad 1 werden künftig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind
Ab 2017 wird der Pflegegrad mittels eines neuen Prüfsystems ermittelt. Anhand eines Fragekatalogs wird die noch vorhandene Selbstständigkeit mittels eines Punktesystems ermittelt.

Pflegegrad 1 = 12,5 bis unter 27     Punkte, geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit     
Pflegegrad 2 = 27    bis unter 47,5  Punkte, erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 
Pflegegrad 3 = 47,5 bis unter 70     Punkte, schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 = 70    bis unter 90     Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 = 90    bis        100      Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die nachfolgende Tabelle bietet eine Orientierung  über die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Pflegegrade
Geldleistung
ambulant in Euro
Sachleistung
ambulant in Euro
Entlastungsbetrag
ambulant (zweckgebunden)
in Euro
Leistungsbetrag
vollstationär
in Euro
Pflegegrad 1
-  
-
125
125
Pflegegrad 2
316
689
125
770
Pflegegrad 3
545
1.298
125
1.262
Pflegegrad 4
728
1.612
125
1.775
Pflegegrad 5
901
1.995
125
2.005

Daneben bietet die gesetzliche Pflegeversicherung weitere Zusatzleistungen, wie z. B.:

  • Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen - Entlastungsbetrag

Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim liegen bei ca. 4.000 € pro Monat. Es wird schnell klar, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung darstellen kann.

Mit einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen.
Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf unter Berücksichtigung einer bestehenden Versorgung für jede einzelne Pflegestufe.

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