Wichtig zu wissen
Ein Schaden in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung löst in der Regel eine Rückstufung bei den schadenfreien Jahren aus. Bis zu bestimmten Höhen lohnt sich, daher eine Selbstregulierung. Sie können aber auch einen sogenannten Rabattretter gegen einen Zuschlag mit einschließen. In diesem Fall werden Sie bei einem Schaden (pro Kalenderjahr) in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nicht hochgestuft.
Für die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese reduziert den Jahresbeitrag.
Bis wann sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, hängt vom individuellen Wert eines Kfz und der zu zahlenden Prämie ab und nicht zuletzt von den finanziellen Möglichkeiten eines jeden einzelnen.
Wenn Ihr Kfz z.B. noch einen Wiederbeschaffungswert (Schwackeliste ) von 8.000,- € hat, Sie sich entscheiden nach 4 Jahren die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln, bleiben Sie in einem Schadensfall u.U. auf Reparaturkosten von 4.000,- € alleine sitzen.
Neben der klassischen Kfz-Versicherung (Auto, Motorrad, Lieferwagen, Quad, LKW im Güter- und Werkverkehr, Taxen) bieten wir auch Schutz für Oldtimer (Zulassung vor dem 31.12.1979) und Jungtimer (Baujahr zwischen 1980 und 1984).
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
Eschersheimer Landstr. 115
60322 Frankfurt am Main
sowie nach Vereinbarung
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