Führerscheinklassen
Mofa
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km/h: max. 25
ccm Hubraum: max. 50 kW: max. 4 bei Elektromotor Mindestalter: 15 |
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AM
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Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen
Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max 350 kg) km/h: max. 45 ccm Hubraum: max. 50 kW: max. 4 bei Elektromotor Mindestalter: 16 Eingeschlossene Klassen: keine |
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A1
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Leichtkrafträder (Motorrad) auch mit Beiwagen
ccm Hubraum: max 125 kW Motorleistung: max 11 Verhältnis Leistung zu Gewicht: max. 0,1 kW/kg bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- u. 17 Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern km/h: max. 45 kW: max. 15 ccm Hubraum: max. 50 Mindestalter: 16 Eingeschlossene Klassen: AM |
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A2
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Leichtrafträder (Motorrad) auch mit Beiwagen
kW: max. 35 Verhältnis Leistung zu Gewicht: max. 0,2 kW/kg Mindestalter: 18 Eingeschlossene Klassen: AM Fahrererlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach Ablauf von zwei Jahre automatisch als Klasse A (unbeschränkt) Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. |
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A
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Krafträder auch mit Beiwagen
km/h: > 45 ccm Hubraum: > 50 Mindestalter: 24 (Direkteinstieg), 20 bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. Nur praktische Prüfung notwendig für Aufstieg Dreirädrige Kraftfahrzeuge, auch mit symmetrisch angeordneten Rädern ccm Hubraum: > 50 km/h: > 45 kW: > 15 Mindestalter: 21 Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM |
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B
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Kraftfahrzeuge (keine Krafträder der Klassen AM, A, A1, und A2)
zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg Anhänger: max. 750 kg oder mehr, wenn das Gesamtgewicht max. 3.500 kg nicht übersteigt. Beförderung: max. acht Sitzplätze ohne Führersitz Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren) oder 18 Eingeschlossene Klassen: AM und L |
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BE
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Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg aber max. 3.500 kg
Fahrzeugewicht insgesamt nicht größer 7.000 kg Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren) oder 18 Eingeschlossene Klassen: keine Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig |
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B96
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Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger größer 750 kg und einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren) oder 18 Eingeschlossene Klassen: keine Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig |
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C
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Kraftfahrzeuge (ohne Krafträder der Klassen AM, A1 A2 und A)
Gesamtgewicht: > 3.500 kg Anhänger: Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg Beförderung: nicht mehr als acht Personen ohne Fahrzeugführer Mindestalter: 21 oder ab 18 mit einer Grundqualifikation im Sinne des Berufs- kraftfahrer-Qualifikatiosngesetz, bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnliche Berufe Eingeschlossene Klassen: C1 Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Verlängerung mit ärztlichem und augenärztlichem Zeugnis |
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C1
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Kraftfahrzeuge (ohne Klassen AM, A1, A2 und A)
Gesamtgewicht: > 3.500 kg aber nicht > 7.500 kg Anhänger: max. 750 kg Beförderung: nicht mehr als acht Personen ohne Fahrzeugführer Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig |
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C1E
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Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 3.500 kg Gesamtgewicht: nicht > 12.000 kg Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger Anhänger: Gesamtgewicht > 750 kg Gesamtgewicht: nicht > 12.000 kg Mindestalter: 18 Vorbesitz: Führerscheinklasse C1 Eingeschlossene Klassen: BE, D1E, wenn D1 vorhanden Befristung: bis zum vollendeten 50igsten Lebensjahr, danach immer nur für 5 Jahre mit ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung |
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CE
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Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger
Gesamtgewicht: > 750 kg Mindestalter: 21 oder ab 18 mit Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz, bei einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnlichen Berufen Unter 21 ist der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr nur bis einem Gesamtgewicht von 7,5 t einschließlich Anhänger Vorbesitz: Führerscheinklasse C Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und D1E wenn berechtigt ist Fahrzeuge der Klasse D1 zu führen und DE, wenn Berechtigung besteht ein Fahrzeug der Klasse D zu führen. |
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D1
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Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) ohne Klassen AM,A1,A2 und A,
Beförderung: > acht Personen, aber nicht > 16 außer dem Fahrzeugführer Mindestalter: 24 Anhänger: Gesamtgewicht nicht > 750 kg Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klassen: D1 |
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D1E
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Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 750 kg Mindestalter: 21 Vorbesitz: Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossene Klassen: BE, D1E wenn eine Berechtigung besteht ein Fahrzeug der Klasse C1 zu führen |
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D
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Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) ohne die Klassen AM, A1, A2 und A
Beförderung: mehr als acht Personen ohne Fahrzeug- führer Anhänger: Gesamtgewicht nicht > 750 kg Mindestalter: 24 Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossenen Klassen: D1 |
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DE
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Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 750 kg Mindestalter: 24 Vorbesitz: Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossenen Klassen: BE, D1E und C1E wenn die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 besteht. |
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L = Landwirtschaft
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Zugmaschinen (auch mit Anhänger) für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
km/h ohne Anhänger: max. 40 km/h mit Anhänger : max. 25 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler (alle auch mit Anhänger) km/h mit und ohne Anhänger: max. 25 Mindesalter: 16 Eingeschlossene Klassen: keine |
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T = Traktor
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Zugmaschinen
km/h: max 60 selbstfahrende Arbeitsmaschinen für die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft (auch mit Anhänger) km/h: max. 40 Mindestalter: 18 Bei Begrenzung auf 40 km/h Mindestalter 16 Eingeschlossene Klassen: AM und L |
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