AXA Barbara Wolbring in Frankfurt am Main Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Mofa
km/h:             max. 25
ccm Hubraum: max. 50
kW:                max. 4 bei Elektromotor
Mindestalter:   15
 
AM
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen
Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max 350 kg)
km/h:             max. 45
ccm Hubraum: max. 50
kW:                max. 4 bei Elektromotor
Mindestalter:   16
Eingeschlossene Klassen: keine
 
A1
Leichtkrafträder (Motorrad) auch mit Beiwagen
ccm Hubraum:      max 125
kW Motorleistung: max 11
Verhältnis Leistung zu Gewicht: max. 0,1 kW/kg
bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- u. 17 Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
km/h:                  max. 45
kW:                     max. 15
ccm Hubraum:      max. 50
Mindestalter:        16
Eingeschlossene Klassen: AM
 
A2
Leichtrafträder (Motorrad) auch mit Beiwagen
kW:                 max. 35
Verhältnis Leistung zu Gewicht: max. 0,2 kW/kg
Mindestalter:    18
Eingeschlossene Klassen: AM
Fahrererlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach Ablauf von zwei Jahre automatisch als Klasse A (unbeschränkt) Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
 
A
Krafträder auch mit Beiwagen
km/h:             > 45
ccm Hubraum: > 50
Mindestalter: 24 (Direkteinstieg), 20 bei zweijährigem
                    Vorbesitz der Klasse A2. Nur praktische
                    Prüfung notwendig für Aufstieg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge, auch mit symmetrisch
angeordneten Rädern
ccm Hubraum: > 50
km/h:             > 45
kW:                > 15
Mindestalter:   21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
 
B
Kraftfahrzeuge (keine Krafträder der Klassen AM, A, A1, und A2)
zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg
Anhänger: max. 750 kg oder mehr, wenn das
                Gesamtgewicht max. 3.500 kg nicht
                übersteigt.
Beförderung: max. acht Sitzplätze ohne Führersitz
Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren) oder 18
Eingeschlossene Klassen: AM und L
 
BE
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg aber max. 3.500 kg
Fahrzeugewicht insgesamt nicht größer 7.000 kg
Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren) oder 18
Eingeschlossene Klassen: keine                   
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
 
B96
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger größer 750 kg und  einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren) oder 18               
Eingeschlossene Klassen: keine
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
 
C
Kraftfahrzeuge (ohne Krafträder der Klassen AM, A1 A2 und A)
Gesamtgewicht: > 3.500 kg
Anhänger: Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg
Beförderung: nicht mehr als acht Personen ohne
                    Fahrzeugführer
Mindestalter: 21 oder ab 18 mit einer
                   Grundqualifikation im Sinne des Berufs-
                   kraftfahrer-Qualifikatiosngesetz, bei einer
                   Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder
                   zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder ähnliche
                   Berufe
Eingeschlossene Klassen: C1
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Verlängerung mit ärztlichem und augenärztlichem Zeugnis
 
C1
Kraftfahrzeuge (ohne Klassen AM, A1, A2 und A)
Gesamtgewicht: > 3.500 kg aber nicht > 7.500 kg
Anhänger: max. 750 kg
Beförderung: nicht mehr als acht Personen ohne
                    Fahrzeugführer
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
 
C1E
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 3.500 kg
Gesamtgewicht: nicht > 12.000 kg
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 750 kg
Gesamtgewicht: nicht > 12.000 kg
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Führerscheinklasse C1
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E, wenn D1 vorhanden
Befristung: bis zum vollendeten 50igsten Lebensjahr, danach immer nur für 5 Jahre mit ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung
 
CE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger
Gesamtgewicht: > 750 kg
Mindestalter: 21 oder ab 18 mit Grundqualifikation
                   gemäß dem Berufskraftfahrer-
                   Qualifikations-Gesetz, bei einer
                   Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder
                   zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder
                   ähnlichen Berufen
                   Unter 21 ist der Einsatz im gewerblichen
                   Güterverkehr nur bis einem
                   Gesamtgewicht von 7,5 t einschließlich
                   Anhänger
Vorbesitz: Führerscheinklasse C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und D1E wenn berechtigt ist Fahrzeuge der Klasse D1 zu führen und DE, wenn Berechtigung besteht ein Fahrzeug der Klasse D zu führen.
 
D1
Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger)  ohne Klassen AM,A1,A2 und A,
Beförderung: > acht Personen, aber nicht > 16 außer
                    dem Fahrzeugführer
Mindestalter: 24
Anhänger: Gesamtgewicht nicht > 750 kg
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: D1
 
D1E
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 750 kg
Mindestalter: 21
Vorbesitz: Führerscheinklasse D notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E wenn eine Berechtigung besteht ein Fahrzeug der Klasse C1 zu führen
 
D
Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) ohne die Klassen AM, A1, A2 und A
Beförderung: mehr als acht Personen ohne Fahrzeug-
                    führer
Anhänger: Gesamtgewicht nicht > 750 kg
Mindestalter: 24
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossenen Klassen: D1
 
DE
Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger
Anhänger: Gesamtgewicht > 750 kg
Mindestalter: 24
Vorbesitz: Führerscheinklasse D notwendig
Eingeschlossenen Klassen: BE, D1E und C1E wenn die
                                       Berechtigung zum Führen
                                       von Fahrzeugen der Klasse
                                       C1 besteht.
 
L = Landwirtschaft
Zugmaschinen (auch mit Anhänger) für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
km/h ohne Anhänger: max. 40
km/h mit Anhänger  : max. 25
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler (alle auch mit Anhänger)
km/h mit und ohne Anhänger: max. 25
Mindesalter: 16
Eingeschlossene Klassen: keine
 
T = Traktor
Zugmaschinen
km/h: max 60
selbstfahrende Arbeitsmaschinen für die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft (auch mit Anhänger)
km/h: max. 40
Mindestalter: 18 Bei Begrenzung auf 40 km/h
                    Mindestalter 16
Eingeschlossene Klassen: AM und L
 

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