AXA Barbara Wolbring in Frankfurt am Main Hausratversicherung

Hausratversicherung

Damit Sie nach einem Haus oder Wohnungsbrand oder einem Leitungswasserschaden nicht mit leeren Händen dastehen, informieren Sie sich auf dieser Seite wie Sie alles, was Ihnen lieb und teuer ist, gut versichern.

Hausratversicherung, damit Sie sich nach einem Schaden in Ihren eigenen vier Wänden wieder so einrichten können, wie Sie es gewohnt sind.


Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu gehören u.a. Möbel, Elektrogeräte, Schmuck aber auch alles, was Sie in Ihren Schränken aufbewahren, wie Geschirr, Wäsche, Bücher, CDs und Vorräte.
Tipp für Mieter:
Alle Bestandteile, die Sie auf eigene Kosten in das Gebäude eingefügt oder übernommen haben, gehören ebenfalls zum Hausrat.


Welche Schäden ersetzt eine Hausratversicherung?

Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Wasserschäden, Naturkatastrophen wie Sturm und Hagel . Auch Überspannungsschäden durch Blitz, Fahrraddiebstahl, die Hotelkosten für den Fall, dass Sie nach einem Schaden nicht mehr in den eigenen vier Wänden wohnen können und vieles mehr.
Tipp: Damit Sie sich nach einem Schaden wie gewohnt einrichten können, handelt es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung. D.h. die Sachen, die durch einen Schaden zerstört, beschädigt oder abhandenkommen, werden zu dem Preis entschädigt, zu dem sie, zum Zeitpunkt des Schadens, zu beschaffen sind.
Deshalb kann bei der Hausratversicherung immer nur der komplette Hausrat versichert werden. Dazu gehört auch ein bereits gelesenes Buch oder der alte Schrank.


Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird nach der qm Wohnfläche ermittelt, dabei gilt als Wohnfläche die Grundfläche aller Räume einer Wohnung die zu Wohnzwecken genutzt werden, also auch der zu Wohn- oder Freizeitzwecken ausgebaute Keller oder das als Büro genutzte Dachstudio.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Freizeitzwecken genutzt werden.

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