Privathaftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, jenen Schaden zu ersetzen, den man einem Anderen zugefügt hat. Die jeweiligen Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht auslösen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in anderen Gesetzen (z. B. dem Wasserhaushaltsgesetz) festgelegt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet." ( § 823 (1) BGB).
Das bedeutet Schadenersatz in unbegrenzter Höhe.
Ein Glas Rotwein, welches Sie auf einer Party versehentlich auf den hellen Teppich kippen, führt Sie sicher nicht in den Ruin. Was aber – wenn der Schlauch von Ihrer Waschmaschine platzt und die Wohnung unter Ihnen in eine Seelandschaft verwandelt. Oder wenn Ihr Junior beim Radeln mit dem Fahrrad einen schweren Unfall verursacht? Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Tipp: Wussten Sie das eine Forderungsausfallversicherung Sie und Ihre Familie gegen Forderungsausfälle schützt, wenn ein Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung und kein Geld hat, um den Schaden, den er Ihnen oder Ihrer Familie zugefügt hat, zu ersetzen?
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
Eschersheimer Landstr. 115
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