Krankentagegeld
Ein Krankentagegeld schützt im Ernstfall vor Einkommensverlusten.
Egal ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Für die meisten Arbeitnehmer endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen.
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen danach ein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Es wird für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt und ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Berechnung des Krankengeldes ist begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Verdienen Sie als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer oberhalb der BBG müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
Eine Krankentagegeldversicherung schließt die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoverdienst.
Für Privat Krankenversicherte ist eine Krankentagegeldversicherung für die Zeit nach der Lohnfortzahlung notwendig. Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen zuzüglich dem vollen Beitrag zur privaten Krankenkasse und dem vollen gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag.
Im Versicherungsfall wird kein Abzug für die Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch während der Bezugszeit zu 100 % weitergezahlt werden. Beiträge an die Rentenversicherung sind freiwillig.
Für Freiberufler und Selbständige besteht keinerlei Absicherung für den Krankheitsfall. Mit einer Krankentagegeld schützen Sie sich in einem solchen Fall vor dem finanziellen Aus.
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
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