Berufsunfähigkeitsversicherung
Haben Sie einmal nachgerechnet, wie viel Sie im Laufe eines Lebens verdienen um all Ihre Kosten und Wünsche zu finanzieren. Da kommt nicht selten eine höhere sechsstellige Summe zusammen. Ein Unfall oder eine Krankheit kann da schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wovon Sie in einem solchen Fall leben wollen?
Obwohl jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen muss, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen, wird das Risiko berufsunfähig zu werden von den meisten Deutschen fahrlässig unterschätzt. Sie sind daher gar nicht oder in vielen Fällen nur unzureichend abgesichert.
Viele denken nach wie vor, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit der Staat einspringt.
Seit dem 01.01.2001 zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen nicht mehr.
Zwar gibt es für diejenigen, die gar nicht mehr arbeiten können noch eine kleine Erwerbsminderungsrente – aber diese sichert in der Regel nicht einmal das Existenzminimum ab. Oftmals aber steigen die Lebenshaltungskosten mit einer Krankheit sogar.
Tipp:
- Auch Hausfrauen und Studenten können sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit absichern.
- Für Kinder ab dem 8. Lebensjahr bieten wir eine Schulunfähigkeitsversicherung an, die mit dem Einstieg ins Berufsleben in eine Berufsunfähigkeitsabsicherung übergeht.
- Beamte können zwar nicht berufsunfähig aber dienstunfähig werden. Da auch hier der Schutz vom Staat in vielen Fällen nicht auskömmlich ist, empfehlen wir eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Wann bin ich berufsunfähig?
Wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können, wird die vereinbarte Rente aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung fällig.
Beispiele:
- Ein Programmierer leidet an einer Netzhautablösung und kann die Arbeit am PC nicht mehr ausüben.
- Eine Friseurin reagiert allergische auf die Färbe- und Pflegeprodukte.
- Ein Becker erkrankt an einer Mehlstauballergie.
- Ein Chirurg verliert durch einen Unfall einen Daumen.
Für die Zahlung einer Rente ist es dabei unerheblich ob der normale Alltag unbeeinträchtigt ist. Auch die Ausübung eines anderen Berufs ist möglich. Die Summe des Gehaltes und der Berufsunfähigkeit darf jedoch das alte Einkommen nicht übersteigen. (Bereicherungsverbot).
Für die Einstufung ist immer der Beruf maßgeblich, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgeübt wird.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine risikoträchtigere Tätigkeit ausgeübt wird (der Informatiker eröffnete z.B. ein Restaurant und wird Koch), bleibt der Versicherungsschutz unverändert.
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
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