Private Altersvorsorge
3.Schicht
Hier sparen Sie eigenverantwortlich für Ihr Alter, in dem Sie einen bestimmten Beitrag von Ihrem versteuerten Einkommen in ein Kapitalanlageprodukt investieren. Diese Form der Altersvorsorge wird bei Verträgen mit Beginn ab 2005, steuerlich nicht mehr gefördert, ist dafür aber flexibler in der Gestaltung. Sie unterliegen keinen Regularien und können daher frei vererbt, verschenkt oder anderweitig verwendet werden. Anders als in der Schicht 1 und 2, wo die Renten nachgelagert im Rentenalter, mit dem individuellen Steuersatz, versteuert werden müssen, werden bei dieser Form der Alterssicherung Rentenzahlungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei einer Kapitalabfindung, werden bei Einhaltung der Mindestlaufzeit die Überschüsse nur zu 50 % besteuert.
Ob eine klassische, eine fondsgebunden Rentenversicherung oder ein Kombination aus Beidem für Sie in Frage kommt, klären wir zusammen mit Ihnen.
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
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