AXA Barbara Wolbring in Frankfurt am Main Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

2. Schicht

Wer während seines aktiven Erwerbsleben nicht fürs Alter spart, läuft Gefahr in die Falle der Altersarmut zu tappen. Da die gesetzliche Rente in der Regel nur noch eine Grundversorgung darstellt, fördert der Staat eigenverantwortliches Handeln, wenn Sie Teile Ihres Gehaltes in eine Altersvorsorge umwandeln. Als Arbeitnehmer können Sie bis zu 4 % Ihres Bruttoverdienstes (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze BBG) in eine bAV umwandeln. Auf diesen umgewandelten Beitrag zahlen Sie keine Steuern und bei einem Einkommen bis zur BBG auch keine Sozialversicherungbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusäztlich nochmal 1.800 € jährlich, steuerfrei umwandeln.

Tipp: Sie bekommen Vemögenswirsame Leistungen (VWL)? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den doppelten Betrag in eine bAV sparen können und dabei netto nicht weniger im Geldbeutel haben.

Der Gesetzgeber hat mit der bAV eine Möglichkeit geschaffen, unter Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsabgaben, eine solide Altersvorsorge aufzubauen.

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