Basisrente (Rüruprente)
1. Schicht
In dieser Schicht finden Sie sämtliche sogenannten Leibrenten. Die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke für Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte, die Knappschaften und die Basisrente (Rüruprente).
Die Basisrente bekam Ihren Namen durch, den seinerzeit in der ebenfalls nach ihm benannten Kommission beisitzenden Ökonom, Bert Rürup.
Diese Form der Altersvorsorge wird seit 2005 steuerlich gefördert und ist eine an die gesetzliche Rente angelehnte Altersvorsorge.
Singles können, unter Anrechnung bereits vorhandener Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge, für die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständischer Versorgungswerke, Beiträge bis zu 20.000 €, Verheiratete bis zu 40.000 €, für Ihr Alter sparen.
Nach einer Übergangsphase, in der die Beiträge, beginnend mit 60 % und dann jährlich um 2 % steigend, vom Finanzamt anerkannt werden, sind sie ab 2025 in vollem Umfang absetzbar. Dafür sind im Gegenzug alle Renten aus der 1. und 2. Schicht ab 2040 in voller Höhe steuerpflichtig. In der Übergangszeit ab 2005 beginnend mit 50 % und bis 2020 jährlich um 2 % steigend und danach bis 2040 um 1 % steigend.
Bei dieser Form der Versicherung ist nur eine lebenslange Rente zulässig, ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht.
Die Rente darf bei Abschlüssen bis Ende 2011 frühesten zum vollendeten 60igsten Lebensjahr beginnen und ab 2012 frühestens zum 62igsten Lebensjahr. Sie kann nicht übertragen oder beliehen werden.
Die Rente kann nicht vererbt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung für Eheleute und Kinder, solange diese steuerlich berücksichtigt werden, kann eingeschlossen werden. Die Absicherung einer Berufsunfähigkeit ist in begrenztem Umfang möglich.
Tipp: Die Rüruprente kann auch von Beamten abgeschlossen werden
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AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
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