Kraftfahrzeugversicherung
Jetzt beginnt die große Freiheit. Endlich mobil ohne eigene Muskelkraft, die Eltern, ältere Geschwister oder öffentliche Verkehrsmittel.
In Deutschland darf man ab dem 15. Lebensjahr ein Mofa fahren.
Hierzu wird neben der Betriebserlaubnis, einem Versicherungskennzeichen, auch noch eine Prüfbescheinigung benötigt. Diese Prüfbescheinigung bekommt man nach einigen Übungsfahrten (keine Fahrprüfung) und einer theoretischen Prüfung, entweder in einer Fahrschule oder auch an einigen Schulen, wo die Prüfung von qualifizierten Lehrern abgenommen wird. Ein Mofa darf nicht mehr als 25 km/h fahren.
Mit 16 Jahren darf man in Deutschland den kleinen Motorradführerschein (AM und A1) machen. Um die Fahrerlaubnis zu erwerben, muss eine fahrpraktische und theoretische Prüfung abgelegt werden. Eine Übersicht der zulassungspflichtigen Krafträder gibt es hier.
Seit dem 1.01.2011 können in ganz Deutschland bereits 17jährige am sogenannten begleiteten Fahren teilnehmen. Der Jugendliche macht die ganz normale Führerscheinprüfung und darf nach erfolgreichem bestehen in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 30 Jahre alt) einen PKW führen.
Die Versicherung belohnt diese Form der Vorbereitung mit günstigen Tarifen in der Kfz-Versicherung.
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
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