Unfallversicherung
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft ist ein Risiko, das oft unterschätzt wird. Daher gehört die Berufunfähigkeitsversicherung zu den elementar wichtigen Versicherungsarten. Sie schützt vor dem finanziellen Ruin im Falle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Der Staat bietet lediglich eine Grundversorgung mit geringen Leistungen - die sogenannte Erwerbsminderungsrente.
Hauptbetroffen sind alle nach dem 02. Januar 1961 Geborenen. Sie erhalten keinen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente. Ältere Personen können zwar grundsätzlich noch einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente erwerben, deren Höhe wurde jedoch mit der Reform zum 01. Januar 2001 drastisch reduziert!
Deshalb handeln Sie jetzt: Schließen Sie Ihre Versorgungslücke und fordern sie Ihr ganz persönliches Angebot für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an.
Grafik: Versorgungsziel: Letztes Einkommung
Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag bei Rentenzugang
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Frauen
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Männer
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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€ 343,-
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€ 491,-
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Rente wegen voller Erwerbsminderung
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€ 721,-
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€ 958,-
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Quelle: Internetauftritt BfA,Stand 03.03
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Neuordnung der Erwerbsunfähigkeitsrenten
Zeitliche Einsatzfähigkeit des Versicherten Grad der Erwerbsminderung Rente in % des Nettoeinkommens 6 Stunden oder mehr keine Erwerbsminderung 0% Mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung ca. 25 - 30% weniger als 3 Stunden volle Erwerbsminderung
ca. 50 - 55%
Sprechen Sie mit uns.
AXA Generalvertretung Barbara Wolbring
...denn Sicherheit ist kein Zufall!
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