Die Anwartschaftsversicherung der DBV für Heilfürsorgeberechtigte– damit Sie sorgenfrei in die Zukunft schauen können
Die Heilvorsorge ist ein Bestandteil der Gesundheitsleistungen, die bestimmten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst zusteht. Betroffen sind hier Beamte, die in Bereichen eingesetzt sind, in denen ihre Gesundheit und teilweise auch ihr Leben aufgrund ihrer Arbeit besonderen Gefahren ausgesetzt sein können. Das kann der Militärdienst sein, der Dienst als Feuerwehrmann oder als Polizist im Streifendienst. In den Leistungen der Heilfürsorge sind weitgehend alle wichtigen Leistungen im Krankheits- und Verletzungsfall enthalten. Dabei trägt die Heilfürsorge tatsächlich alle anfallenden Kosten – Sie müssen keinen Eigenanteil tragen. Was hier jedoch nicht abgesichert ist, ist Ihre Zukunft. Denn wenn Sie aus dem Dienst als Mitarbeiter in einem solchen heilfürsorgeberechtigten Bereich ausscheiden, endet automatisch auch Ihr Anspruch auf diese Form der finanziellen Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Sie haben dann lediglich noch einen Anspruch auf die klassische Beihilfe, wie sie jedem Beamten oder Pensionär zusteht. Das Problem dabei: Je nach Dienstherrn und Ihrem Familienstand werden hier von Seiten Ihres Arbeitgebers nur noch zwischen 50 % und 80 % Ihrer Kosten der Gesundheitsbehandlungen und der Gesundheitsbehandlungen Ihrer Familienmitglieder tatsächlich getragen. Und das erst, nachdem Sie diese bereits vorgeschossen haben.
Sorgen Sie schon heute dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen wird – ohne umständliche Formalitäten
Wer aus einem Bereich kommt, in dem er heilfürsorgeberechtigt war und nun nur noch die Beihilfe erhält, stellt sich erst einmal schlechter. Um den finanziellen Verlust aufzufangen, der entstehen würde wenn Sie einmal in ärztliche Behandlung müssen oder wenn Sie Medikamente benötigen, brauchen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung, wie die DBV sie Ihnen anbietet. Das Problem dabei: Die Beiträge für solche Versicherungen bemessen sich in der Regel nach dem Alter und dem Gesundheitszustand, die man hat wenn man den Versicherungsvertrag schließt. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Pensionierung irgendwann ab 63 eine solche Versicherung zu Ihrer Beihilfe anstreben, wird diese vergleichsweise teuer sein. Zumal viele Beamte in Bereichen die zur Heilfürsorge berechtigen im Laufe ihres Berufslebens Verletzungen davontragen, die später zu einem höheren Beitrag in der privaten Krankenversicherung für Beihilfebezieher führen würden. Deshalb ist es umso wichtiger, schon in jungen Jahren vorzusorgen und die Möglichkeiten, die wir von DBV Ihnen bieten um Planungssicherheit zu erlangen, zu nutzen.
Wir helfen Ihnen jetzt schon für Planungssicherheit zu sorgen
Zu genau diesem Zweck gibt es die Anwartschaftsversicherung der DBV. Denn mit dieser Anwartschaft sichern Sie sich einen Vertrag mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung und das zu den Konditionen, die in dem Moment gelten würden, wenn Sie die Anwartschaft abschließen. Natürlich können auch junge Menschen, die in den nächsten Jahren eine Anstellung als Beamter anstreben diese Möglichkeit nutzen. Denn jeder Unfall, jede schwere Erkrankung oder anderweitige Verletzung, die Sie zwischen dem Abschluss Ihrer Anwartschaft und dem tatsächlichen Aufleben Ihrer Krankenversicherung für Beamte erleiden, könnte ohne eine solche Anwartschaft zu höheren Kosten führen. Mit der Anwartschaft lassen Sie Ihren Beitrag schon frühzeitig festschreiben und sorgen so für ein hohes Maß an Planungssicherheit für Ihre Zukunft.
Lassen Sie sich beraten – wir stehen Ihnen gern zur Seite
Unsere Experten der AXA Hauptvertretung Barbara Taubmann in Baldham Vaterstetten helfen Ihnen gern, wenn es um die Möglichkeiten und Chancen geht, die eine Anwartschaft Ihnen in Ihrem ganz persönlichen Fall bieten kann. Lassen Sie sich beraten – wir sind gern für Sie da.
Blumenstr. 2
85598 Baldham
Geschlossen
10:00 bis 18:00
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