Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung
Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt im privaten wie im dienstlichen Bereich. Dies gilt auch in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr.
Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie allerdings in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Und das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist Vorsicht besser als Nachsicht.
Broschüre Beamtenversorgung
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