Praxisausfallversicherung

Ihr Schutz als Selbstständiger und Freiberufler vor existentiellem Risiko

Als Selbstständiger hängt der Erfolg Ihres Unternehmens maßgeblich von Ihrer Kompetenz und Ihrem Einsatz ab. Sollten Sie z.B. als Arzt, Apotheker, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer ausfallen, halten wir Ihnen mit der Praxisausfallversicherung finanziell den Rücken frei. Mit der Praxisausfallversicherung von AXA können Sie sich ganz nach Ihrem Bedarf gegen die folgenden finanziellen Risiken schützen:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Sachrisiken (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl etc.)
  • Quarantäne

Für wen gilt die Praxisausfallversicherung?

Unsere Praxisausfallversicherung bietet vor allem für die Risiken folgender Berufsgruppen die ideale Absicherung:

  • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychologen und Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten und Ingenieure
  • sowie vergleichbare selbständige Tätige

Welche Kosten sind über die Praxisausfallversicherung im Einzelnen alles versichert?

Für den Fall, dass Sie z. B. durch Krankheit oder aufgrund eines Unfalls längere Zeit in Ihrem Unternehmen, Ihrer Praxis, Kanzlei oder Büro ausfallen, sollten Sie dafür sorgen, dass die wichtigsten Kosten gedeckt sind. Als fortlaufende Betriebskosten sind über die Praxisaus­fallversicherung z.B. versicherbar:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Bürokosten (Strom, Wasser etc.)
  • Steuern und Finanzierungskosten
  • Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge
  • Alternative: Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter (Vertreterkostenversicherung)

Welche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Absicherung durch die Praxisausfallversicherung von AXA gibt es?

  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes
  • Wahl einer Karenzzeit, d.h. der Spanne zwischen Ausfall des Versicherten und Leistungsbeginn der Versicherung
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken (z.B. Brand, Leitungswasser, Einbruch), wenn diese bereits anderweitig abgesichert sind
  • In bestimmtem Rahmen ist eine Absicherung des Gewinns möglich
  • Alternativ zur Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenübernahme eines Vertreters absicherbar (Vertreterkostenversicherung)
AXA Generalvertretung Axel Schurath
Geiststr. 49
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