Vermögenswirksame Leistungen (VL) / Arbeitnehmersparzulage
Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, muss man einen speziellen VL-Sparplan abschließen.
Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende.
In Frage kommen folgende Anlageformen:
- Aktienfondssparplan
- Bausparvertrag oder dessen Tilgung
- betriebliche Altersversorgung
- kapitalbildende Lebensversicherung
Zusätzlich vom Staat gefördert werden Aktienfondssparpläne und Bausparverträge
Diese beträgt bei Aktienfonds 20 % auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro. Für die Anlage in Bausparverträgen beträgt die Förderung 9 Prozent bis 470 Euro jährlich.
Dabei darf das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro für Ledige bzw. 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte nicht überschreiten.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihren Sparmöglichkeiten? Dann lassen Sie sich von der AXA Generalvertretung Axel Schurath in Halle (Saale) beraten.
Geiststr. 49
06108 Halle
sowie nach Vereinbarung
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