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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Beihilfekonforme Krankenversicherung

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Die beihilfekonforme Krankenversicherung der
DBV Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

In verschiedensten Bereichen des Öffentlichen Dienstes erhalten Beamte die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe. Der Beihilfeumfang, auf den Sie als Beamter bzw. Beamtin einen Anspruch haben, ist von Ihrem Dienstherrn abhängig. Es gibt beispielsweise die Landes- und die Bundesbeihilfe. Auch die Art Ihrer Tätigkeit spielt eine Rolle. Die AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg empfiehlt Ihnen als Beamter bzw. Beamtin, den Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung, damit Sie jederzeit auf einen eventuellen Krankheits- oder Pflegefall vorbereitet sind.

Die Beihilfe der DBV im Überblick

Während Ihrer Ausbildung als Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit oder Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt. Das heißt, dass Ihr Dienstherr mit der sogenannten Beihilfe an den Kosten in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen beteiligt ist. Der Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer ist, dass Sie monatlich keinen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, sondern von Ihrem Dienstherrn einen Anteil Ihrer Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Weitere Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern. Der Beihilfeumfang richtet sich nicht alleine nach der jeweiligen Beihilfe (Bundes- oder Landesbeihilfe), sondern auch nach dem Familienstand. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50%. Das bedeutet, dass die übrigen 50% der Krankheitskosten über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden müssen.

Sogar die Familienmitglieder von Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe:

  • 70% für Ehepartner
  • 80% für Kinder
  • 50% für Beamte mit einem Kind
  • 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist, sollte unbedingt über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.

Beamte erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Familienmitglieder von Beamten bzw. Beamtinnen. Die DBV bietet Ihnen diverse Angebote mit individuellen Leistungen und äußerst attraktiven Versicherungsbeiträgen, die exakt auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden können und damit den verbleibenden privat abzusichernden Anteil umfangreich abdecken.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Das Team der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg freut sich jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder selbstverständlich auch direkt in Nürnberg vor Ort in unserer Agentur. Freuen Sie sich auf eine unverbindliche und kompetente Beratung rund um die beihilfekonforme Krankenversicherung.

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