Die Risikolebensversicherung

der AXA Generalvertretung Andreas Rübsam in Kenzingen

Der eigene Tod gehört sicher zu einem der Themen, mit denen sich die wenigsten Menschen gerne beschäftigen. Zumindest einmal sollten Sie es aber dennoch tun, um Ihre Hinterbliebenen im Fall der Fälle nicht mit großen Belastungen allein zu lassen. Die Risikolebensversicherung der AXA Generalvertretung Andreas Rübsam in Kenzingen zahlt eine vorher vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person verstirbt.

Leistungen und Zweck der Risikolebensversicherung

Wie der Name bereits verrät, ist die Risikolebensversicherung eine Form der Lebensversicherung. Bei ihr handelt es sich um den „klassischsten“ Ableger dieser Versicherungsart, wobei etwa auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Lebensversicherungen gehört.
 
Die Risikolebensversicherung hat die Aufgabe, die Hinterbliebenen im Falle des Todes der versicherten Person finanziell zu unterstützen. Dazu zahlt sie eine vertraglich vereinbarte Summe (Versicherungssumme) aus, wenn die oder der Versicherte verstirbt. Versichert sind dabei alle denkbaren Todesursachen, etwa Krankheiten, Unfälle, kriminelle Handlungen und Suizid. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Todesursache feststeht.
 
Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie grundsätzlich selbst. So haben Sie die Möglichkeit, den individuellen Schutz der Risikolebensversicherung flexibel an den eigenen Bedarf anzupassen. Je mehr Geld Sie zum Leben brauchen, desto höher vereinbaren Sie die Auszahlung. Durch den Einbau einer Dynamik reduzieren sich Beitrag und Leistungen Jahr für Jahr um einen festen Prozentsatz, sofern Sie dies wünschen.

Für wen eine Risikolebensversicherung wichtig ist

Eine Risikolebensversicherung macht immer dann Sinn, wenn durch den Tod der versicherten Person eine Belastung für die Hinterbliebenen droht. Dies ist etwa in folgenden Konstellationen der Fall:

  • Sie sind ein Paar und haben zwei Kinder, wobei einer zuhause bleibt und der andere das Haupteinkommen bezieht. Egal welcher der beiden Partner nun stirbt, der andere ist zusätzlich zum Beruf auch mit der Kindererziehung belastet. Daher ist es hier wichtig, die Partner „über Kreuz“ zu versichern. Die Versicherungssumme wird dann an den verbleibenden Partner gezahlt, wenn der andere stirbt.
  • Sie haben eine Immobilie gekauft, auf der 500.000 Euro Schulden lasten. Würde der Hauptverdiener nun sterben, wäre das Haus nicht mehr zu finanzieren. In diesem Fall macht eine Risikolebensversicherung, die die aktuelle Restschuld abdeckt, Sinn.
  • Als GmbH-Gesellschafter sind die anderen Partner auf Sie angewiesen. Würden Sie nun versterben, drohen nicht nur finanzielle, sondern auch personelle Belastungen. Mit dem Geld der Risikolebensversicherung könnten sich Ihre Geschäftspartner in Ruhe auf die neue Situation einstellen und gegebenenfalls Ersatz suchen.

Sie sehen, es gibt viele Situation, in denen eine Risikolebensversicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Wie es in Ihrem individuellen Fall aussieht und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Denn vor dem Abschluss einer Lebensversicherung kommt immer eine Bedarfsanalyse, in der wir ermitteln, wie viel Geld Ihre Hinterbliebenen tatsächlich bräuchten.

Wie erfolgt die Auszahlung bei der Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung von AXA zahlt die vereinbarte Versicherungssumme aus, sobald der Tod der versicherten Person feststeht. Außerdem legen Sie uns das medizinische Gutachten, aus dem die Todesursache hervorgeht, vor. Sobald wir alle Unterlagen geprüft haben, überweisen wir das Geld umgehend an den Bezugsberechtigten. Das ist die Person, die bei Abschluss der Police bestimmt wurde.
 
In seltenen Fällen – etwa, wenn die versicherte Person verschollen ist – richtet sich unsere Leistungspflicht nach dem Gesetz. Wird die verschollene Person nicht wieder aufgefunden und daher für tot erklärt, leisten wir.
 
Auszahlung einer Risikolebensversicherung sind einkommensteuerfrei, unterliegen aber der Erbschaftsteuer, wenn Sie zunächst an die versicherte Person gezahlt werden. Besprechen Sie die konkrete Vereinbarung daher unbedingt mit einem Steuerberater, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden!

Wir beraten Sie gerne

Erfahren Sie noch heute mehr über die Risikolebensversicherung und ihre passgenauen Leistungen. Das erfahrene Team der AXA Generalvertretung Andreas Rübsam in Kenzingen steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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