AXA Allweyer & Heusler KG in Bad Kissingen Wegfall der Soforthilfe bei Elementarschäden und Unwettern

Wegfall der Soforthilfe bei Elementarschäden und Unwettern

Bei den Elementarschäden handelt es sich nicht hauptsächlich um über die Ufer getretene Gewässer.
 
Sondern um Überschwemmungen weil der Boden den vielen Regen nicht aufnehmen kann oder er zum Rückstau von Wasser aus Ableitungsrohren kommt.

Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen (wie schon Sachsen 2017) nur noch in Einzelfällen und Härtefällen nach Naturkatastrophen finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen. Weitere Bundesländer werden hier sicher folgen. Nach Naturkatastrophen wird der Freistaat Bayern ab dem 1. Juli 2019 nur noch in ganz vereinzelten Härtefällen etwas zahlen.

Der geschädigte Hausbesitzer muss hier nachweisen können, dass es ihm nicht möglich war einen Versicherungsschutz für sein Gebäude zu erhalten. Wenn sich also der Eigentümer vergeblich um Versicherungsschutz bemüht hat - Nur einen einzelnen Versicherer zu kontaktieren reicht hier nicht aus.

Auch eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Versicherung kann eine Leistung auslösen. Aber was ist unzumutbar?
Wenn der Staat eine Mitschuld an dem Schaden trägt, greift ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn für potentielle Überschwemmungsgebiete Baugenehmigungen erteilt worden, oder Flussufer unzureichend befestigt, oder Flüsse begradigt wurden.

Sieht man die Milliarden, die jedes Jahr von der öffentlichen Hand nach Überschwemmungen oder Starkregen gezahlt wurden, ist dieser Schritt sicher nachvollziehbar. Bislang gibt es in den meisten Bundesländern für private Hausbesitzer finanzielle Hilfe, wenn diese nicht gegen Elementarschäden versichert waren. Doch die Überlegungen zur Verwendung der Mittel gehen in eine andere Richtung. Sie sollen dazu verwendet werden Schlamm und Geröll von den Straßen zu beseitigen und die Infrastruktur wiederherzustellen. Ebenso sollen die Gelder lieber für präventive Maßnahmen genutzt werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft legt dar, das rund 99 % aller Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert werden können. Die restlichen können mit einem höheren Selbstbehalt oder nach zusätzlichem Schutz durch bauliche Maßnahmen ebenfalls versichert werden. Jedoch lediglich rund 40 % der Gebäude sind gegen Elementarschäden abgesichert.

Hier gibt es in Deutschland regional starke Unterschiede. Im Norden (Bremen/Niedersachsen) sind mit 17% und 18% die wenigsten Gebäude abgesichert. Und obwohl in Bayern über die Jahre bereits mehrere schwere Naturereignisse eingetreten sind, besteht auch hier nur für circa 30 % ein Versicherungsschutz für die erweiterten Elementarschäden, wie zum Beispiel starke Regenereignisse.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Wir sind für ihre Fragen da, bieten den passenden Versicherungsschutz nicht nur hier in Bad Kissingen.

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