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AXA Bad Kissingen Allweyer & Heusler KG Grüne Karte
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Versicherungsbestätigung im Ausland
Die Grüne Karte, auch als Internationale Versicherungsbestätigung bekannt, war früher ein wesentlicher Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland. Sie bestätigte, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist und deckte die Mindestdeckungssummen des jeweiligen Landes ab.
In vielen Ländern, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, ist die Grüne Karte jedoch nicht mehr notwendig. Stattdessen genügt das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs als Versicherungsnachweis. Dies liegt daran, dass die Versicherungsdatenbanken in diesen Ländern vernetzt sind und der Versicherungsstatus eines Fahrzeugs anhand seines Kennzeichens überprüft werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass seit dem 1. Juli 2020 die Grüne Karte nicht mehr grün sein muss. Sie kann nun in schwarz-weiß ausgedruckt werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Grüne Karte zu Hause ausdrucken und bei Bedarf vorzeigen können.
Es gibt immer noch einige Länder, in denen die Grüne Karte erforderlich ist. Obwohl viele Länder das Kennzeichen als Versicherungsnachweis akzeptieren, besteht in einigen Ländern weiterhin eine Mitführpflicht für die Grüne Karte.
Hier sind einige Beispiele:
Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen ändern können und es immer ratsam ist, sich vor der Abreise über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes zu informieren. Es ist auch wichtig zu beachten, dass in einigen Ländern, wie Italien und Spanien, die Grüne Karte bei einem Unfall verlangt wird, obwohl sie für die Einreise nicht notwendig ist.