Das BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ein wichtiger Punkt im BRGS ist die Förderung für geringe Einkommen.
Auch hier wird die betriebliche Altersvorsorge endlich gut gefördert.
Mit Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Schauen Sie sich hierzu unser Video an, dort werden Ihnen die wichtigsten Punkte erläutert.
Hier ein paar Eckpunkte für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Niedriglohnsektor.
Der neue bAV-Förderbeitrag für Arbeitgeber (nach § 100 EstG) und die Vorteile für Arbeitnehmer.
Die Mitarbeiter mit einem monatlichen Gehalt bis zu 2.200,- €, fördert der Staat die rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV)
mit einem Sofort-Zuschuss in Höhe von 30%.
Diesen kann der Arbeitgeber durch sofortige Verrechnung mit der Lohnsteuer geltend machen.
Dies gilt für Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge zwischen 240,- € und 480,- € jährlich.
Zusätzlich kann der verbleibende Beitrag als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Und der Arbeitgeber spart gegenüber der Barauszahlung beim bAV-Förderbeitrag zusätzlich die Sozialabgaben.
Die Inanspruchnahme des Förderbetrages für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann zusätzlich zu einer staatlich geförderten bAV genutzt werden.
Solange die Einkommensgrenze von 2.200,- € nicht überschritten wird, erfolgt keine Anrechnung auf die sonstige geförderte bAV.
Für den Arbeitnehmer ist der Förderbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei und frei von Beiträgen in die Sozialversicherung.
Beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben durch diese Regelung Vorteile.
Der Arbeitnehmer kann ohne Einkommensverlust eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen.
Beispielrechnung (in einer Jahresbetrachtung):
Arbeitgeberbeitrag 480,- €
Lohnsteuer-Sofort-Abzug 30% (LAV-Förderbeitrag) - 144,- €
Nettoaufwand (vor Betriebsausgabenabzug) 336,- €
Zusätzliche steuerliche Entlastung - 100,- €
(der verbleibenden Nettoaufwand durch Betriebsausgabenabzug, angenommener Unternehmenssteuersatz 30%) 236,-€
Effektiver Nettoaufwand Arbeitgeber für einen Arbeitgeberbeitrag = 236,- €
Sparbeitrag Arbeitnehmer in Höhe von = 480,- €
In diesem Beispiel zeigt sich, dass für den Sparbeitrag, der in die Altersvorsorge
fließt nur rund 50% aufgewendet werden müssen.
Das hilft beiden Seiten.
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