Krankenversicherungen für Beamte/Beamtenanwärter und Heilfürsorgeberechtigte
Beamte und Beamtenanwärter gehören zu den Menschen, die sich ohne Hürden sowohl gesetzlich wie auch privat krankenversichern können. Dabei müssen sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen um in die private Krankenversicherung einzutreten.
So funktioniert die Krankenversicherung für Beamte
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese deckt zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von der familiären Lebenssituation ab. Generell erhalten Beamte 50 Prozent Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich der Satz auf 70 Prozent. Für berücksichtigungsfähige Ehepartner werden ebenfalls 70 Prozent der Aufwendungen erstattet, bei Kindern sind es sogar 80 Prozent.
Für den restlichen Teil der Gesundheitskosten sind Beamte verpflichtet, eine private Restkostenversicherung abzuschließen oder sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse abzusichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung bietet die private Krankenversicherung Beamten besonders günstige Tarife und weitreichende Leistungen.
Bei der Beihilfe spielt es im Übrigen keine Rolle, ob der Beamte bereits ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit eingegangen ist oder sich als Beamtenanwärter oder Referendar im Lehramt noch in der Ausbildung befindet. Bei letzteren ist die Beihilfe allerdings vorerst auf die Dauer der Ausbildung befristet.
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Für bestimmte Berufsgruppen kommt auch die sogenannte Heilfürsorge infrage. Dabei handelt es sich um ein ähnliches Konzept wie die Beihilfe, allerdings trägt der Dienstherr hier teilweise sogar die kompletten Behandlungskosten. Heilfürsorgeleistungen werden beispielsweise für Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Beamte einiger Berufsfeuerwehren und Justizvollzugsbeamte gezahlt. Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern, welche Beamten unter die Heilfürsorge fallen.
Angehörige haben keinen Anspruch auf die Heilfürsorge, sind jedoch beihilfeberechtigt, wenn sie nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Diese Sonderform der gesundheitlichen Fürsorge durch den Dienstherrn für bestimmte Berufsgruppen geschieht unter der Annahme, dass die Beamten ein erhöhtes Krankheits- und Verletzungsrisiko durch ihren Beruf haben. Die Teilkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer wäre demnach zu teuer.
Heilfürsorgeberechtigte benötigen eine Anwartschaftsversicherung. Spätestens mit Pensionierung, werden sie zu Beihilfeberechtigten und brauchen dann den ganz normalen Versicherungsschutz wie ein Beamter auch.
Was ist zu beachten bei Beamtenkindern im Studium!
Da die meisten Beamten privat krankenversichert sind, entscheiden sich viele Studenten am Beginn ihres Studiums für die private Krankenversicherung. Schließlich sind sie bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und zahlen somit auch für die private Restkostenversicherung geringere Beiträge. Danach fällt jedoch ein Beitragssatz an, der dem der gesetzlichen Versicherung entspricht. Heikel wird es allerdings für ältere oder Langzeitstudenten - denn ab 30 Jahre gilt der Studententarif in der privaten Krankenversicherung nicht mehr. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch für Studenten zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Erst wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden sie wieder in der GKV versichert.
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