AXA Regionalvertretung Agreiter & Rose GmbH in Duisburg
Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit für Beamte und Beamtenanwärter

Beamtinnen/Beamte sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstunfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
 
Bei Beamten gibt es demnach den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht. Der Beamte hat zwar über den Dienstherren eine Grundabsicherung, eine Lücke gibt es dennoch und die gilt es abzusichern.
Der Beamte auf Lebenszeit wird in den Ruhestand versetzt und erhält Leistungen durch den Dienstherrn.
 
Ganz anders verhält es sich bei „Beamten auf Probe“ und „Beamten auf Widerruf“ (Beamtenanwärter).
Sie haben keinen Leistungsanspruch und werden aus dem Dienst entlassen. Es bleibt ihnen nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier kann das Problem beginnen: Einen Leistungsanspruch hat man aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur, wenn man vorher 60 Pflichtmonate Beiträge dort eingezahlt hat. Selbst wenn das geschehen ist, wird die Leistung völlig unzureichend sein. In den meisten dieser Fälle wird man eben ein Fall für’s Amt werden – keine schönen Aussichten.
Hier hilft die Dienstanfängerpolice der DBV von Agreiter & Rose in Duisburg.

Vorteile im Überblick

  • Garantierte Dienstunfähigkeitsrente
  • Übernahme der Beiträge für die Lebens- und Rentenversicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit der Klassik-Rente und Fonds-Rente kombinierbar

Zu diesem komplexen Thema steht Ihnen das Team der DBV Agreiter & Rose in  Duisburg gerne zur Verfügung.
0203/76868-0 oder
agreiter.rose@dbv.de

WICHTIG

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für jeden Beamten- oder Beamtenanwärter unerlässlich. Nur bei der DBV erhalten Sie über die Dienstanfängerpolice für Beamtenanwärter einen Versicherungsschutz von bis zu 1.800 € Rente pro Monat. Teildienstunfähigkeit ab 20% gilt mitversichert.
Die DBV leistet, sobald der Beamte die Dienstunfähigkeit über den Dienstherren nachweist. Ohne Wenn und Aber und ohne eigene Prüfung des Leistungsfalles.
Besonders die Berufsgruppen Innere Sicherheit (Polizei/Feuerwehr/Vollzug) sowie Soldaten (hier gibt es einen Rahmenvertrag zwischen der DBV und der Bundeswehr) benötigen die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Hier ist die DBV besonders leistungsstark.

Statistik

Satte 39,4 % aller Beamten gehen vor der Pensionierung in die Dienstunfähigkeit. Bei Lehrern sind es sogar 54,1 % und im Vollzug sind es 36,5 %.

Informieren Sie sich jetzt bei der DBV Agreiter & Rose in Duisburg unter
0203/76868-0  oder unter agreiter.rose@dbv.de
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