Versorgung für Beamte
Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen im Alter wird in der Bundesrepublik Deutschland bei allen Dienstherren durch ein für diesen Personenkreis eigenständiges Alterssicherungssystem geregelt.
Beim Bund erfolgt die Regelung durch das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), welches ebenfalls für die Richter des Bundes Anwendung findet.
Die Versorgung für die Berufssoldaten richtet sich dagegen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das jedoch denselben Grundsätzen folgt.
Seit der Föderalismusreform vom September 2006 ist jedem Bundesland eine eigene Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenversorgungsrecht der Landes- und Kommunalbeamten zugefallen, so dass bundesweit mittlerweile 17 unterschiedliche Regelungsbefugnisse bestehen.
In der Regel ist ein Beamter gut abgesichert im Alter, aber auch hier gibt es, wie beim Angestellten, eine Lücke zum letzten Nettogehalt. Diese gilt es während des Berufslebens zu schließen.
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