Berufsunfähigkeitsschutz für Mediziner
Berufsunfähigkeit kann einen in jedem Beruf treffen. Betroffen sind Angehörige der akademischen Heilberufe gleichermaßen wie Beschäftigte anderer Berufsgruppen.
Eine Studie der deutschen Aktuarvereinigung hat ergeben, dass nahezu jeder Zweite zwischen dem 20. und 65. Lebensjahr berufsunfähig wird. Bei den 50-Jährigen ereilt die Berufsunfähigkeit jeden dritten Beschäftigten.
Bei Medizinern gibt es die Versorgung durch das Versorgungswerk, welches auch für Angehörige greift. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) ist die Absicherung jedoch als nur unzureichend da nur unter erheblichen Einschränkungen Leistungen gewährt werden. Man erhält beispielsweise nur dann eine BU-Rente, wenn man keinen anderen medizinischen Beruf ausüben kann. Ist die Ausübung möglich – hat man keinen Anspruch auf Zahlung. Darüber hinaus leistet das Versorgungswerk ausschließlich bei einer vollen Berufsunfähigkeit. Eine teilweise Berufsunfähigkeit ist nicht vorgesehen.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärzte Versicherung (DÄV) bietet Ihnen die Agreiter & Rose GmbH in Duisburg passende Lösungen an.
Telefon: 0203/76868-0
Mail: agreiter.rose@axa.de
Die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) ist ein Spezialversicherer für akademische Heilberufe.
Hier liegen Ihre Vorteile der DÄV bei der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die DÄV garantiert Ihnen die vereinbarten Leistungen, wenn Sie den zuletzt ausgeübten Beruf als Arzt, Apotheker, Tierarzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut nicht mehr ausüben können. Eine Verweisung auf andere medizinische Berufe wie im Versorgungswerk, findet nicht statt.
Eine Leistung greift bereits ab einer 50-Prozentigen Berufsunfähigkeit - auch bei vorrübergehender Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie bei vollem Tätigkeitsverbot oder objektiv gesehener Ansteckungsgefahr von mehr als sechs Monaten ebenfalls Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der FamilyPlus – Baustein: Der Baustein ist nach einem Jahr automatisch Bestandteil jeder BU-Versicherung mit Altersvorsorgekomponente oder Todesfallschutz.
Eine Beitragsfreistellung bis zu sechs Monaten im Rahmen der Elternzeit bei vollem Versicherungsschutz
für beide Elternteile - wenn beide über einen eigenen Vertrag verfügen
Für angehende Ärzte die sich im Studium befinden, besteht die Möglichkeit eine Versicherungssumme in Höhe von 1.500,00 Euro – für Ärzte im praktischen Jahr 2.200,00 EUR monatlicher Rente – zu vereinbaren.
Das Team der AXA Agreiter & Rose GmbH, Partner der DÄV in Duisburg, hilft gerne weiter.
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Mail: agreiter-rose@axa.de
Am Kiekenbusch 19
47269 Duisburg
sowie nach Vereinbarung
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