Mobilität Fahrzeuge Classic Police
Eine Klasse für sich / Weil Besonderes auch besonderen Schutz verdient
Es gibt die unterschiedlichsten Typen, Modelle und Baureihen. Doch etwas haben alle Klassiker gemeinsam: Charakter und den Charme vergangener Jahrzehnte. In die Pflege und den Erhalt Ihres Liebhabermodells stecken Sie viel Zeit und Mühe, denn es hat neben dem ideellen auch einen beträchtlichen materiellen Wert. Da ist es selbstverständlich, dass Sie auch an den Versicherungs-schutz höchste Ansprüche stellen. Bei AXA erhält Ihr Fahrzeug mit Geschichte eine Versicherung für die Zukunft.
Die erstklassige Lösung: Classic Police
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Classic Cars haben wir eine maßgeschneiderte Versicherungslösung entwickelt: DieClassic Police bietet Ihnen besondere Leistungen, maximale Sicher-heit und kompletten Service. Und das alles zu einem günstigen Preis. Wir wissen, worauf es Besitzern von Oldtimern ankommt. Deshalb achten wir auch auf Kleinigkeiten, die manchmal viel ausmachen. Zum Beispiel leisten wir im Rahmen des Oldtimer-Schutzbriefs keine „normale“ Pannenhilfe, sondern transportieren Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Top-Leistungen für Ihre Raritäten auf Rädern
- Versicherung des Marktwertes in der Fahrzeugversicherung, inkl. einer 10%igen Vorsorgeversicherung, die dafür sorgt, dass Ihr Versicherungsschutz mit der Zeit geht
- Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
- Spezieller Schutzbrief für Oldtimer-Pkw
- Versicherungsschutz für sämtliche Zulassungsarten:
- „normale“ schwarze Kennzeichen– „normale“ und historische Saisonkennzeichen (keine Wintersaison)
- historische Kennzeichen
- rote Kennzeichen (nur für Oldtimer mit Erstzulassung bis 31.12.1979): Diese sind in ihrer Verwendung auf Probe- und Über-führungsfahrten, die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen und Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung beschränkt. Eine beitragsfreie Ruheversicherung ist bei roten Dauerkennzeichen nicht möglich.
Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum, jedochunter Berücksichtigung der Mindestprämien.
Bei vorüber-gehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeit-raumes genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz, sofern der Vertrag mindestens fünf Monate bestanden hat.
Wir versichern Ihnen beste Bedingungen
Die Teilkaskoversicherung
Die Classic Police enthält Deckungserweiterungen, die Sie bei einer normalen Teilkaskoversicherung nicht finden:
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das ziehende Fahrzeug einen Unfall erleidet
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges
- Schäden oder Fahrzeugverluste, die bei der Benutzung von Fähren durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch, Seegang oder Untergang entstehen
- Ersatzteile für das versicherte Fahrzeug (mit 10 % des Marktwertes), die in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrer Einzelgarage gelagert werden
- Schlossaustausch, wenn der Autoschlüssel durch Raub oder Wohnungseinbruch abhandenkommt
Für Oldtimer mit Anhängerkupplung, die einen Oldtimer-Wohn-wagenanhänger ziehen bzw. ein weiteres Oldtimer-Fahrzeug oder Oldtimer-Ersatzteile mit einem Anhänger transportieren, enthält unsere Classic Police einen erweiterten Versicherungsschutz für:
- Verwindungs- und Verdrehungsschäden, die durch Schleudern oder Umkippen des Anhängers entstehen
- Bremsschäden, wenn das Zugfahrzeug als Folge eines Bremsvorgangs durch Querstellen des Hängers oder Verrutschen seiner Ladung beschädigt wird
- Rangierschäden durch den Anhänger am Zugfahrzeug
Die Vollkaskoversicherung
Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind sowohl selbst verschul-dete Unfallschäden als auch Schäden an Ihrem Fahrzeug bei Fahrer-flucht durch einen Fremden mitversichert. Auch die Teilkaskover-sicherung ist bereits in der Vollkaskoversicherung enthalten. Zu-sätzlich bietet Ihnen die Classic Police den kostenlosen Rücktrans-port des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach einem Unfall (innerhalb Europas).
Das heißt, es sind praktisch alle denkbaren Schäden versichert. Zu den wenigen Ausnahmen zählen Schäden im Zusammenhang mit Vorsatz, der Teilnahme an Rennen und den dazugehörigen Übungs-fahrten, Kriegsereignissen und Kernenergie, allmählicher Einwirkungbzw. Alterungsprozessen wie Rost oder Verschleiß sowie fehlerhaftenBetriebsvorgängen an mechanischen, elektrischen oder elektroni-schen Teilen, z. B. Motorschäden durch falsche Betankung.
Top-Konditionen und –Leistungen
Schutz vor unerwarteten Risiken
Die Vollkaskoversicherung von AXA leistet sogar in Fällen wie diesen:
- Während der Fahrt öffnet sich Ihre Motorhaube, schlägt gegen die Windschutzscheibe bzw. den Rahmen und reißt aus der Halterung.
- Ein Unbekannter zersticht die Reifen Ihres parkenden Fahrzeuges.
- Ein Fahrrad oder Dachkoffer wird nicht ordnungsgemäß auf dem Gepäckträger befestigt. Bei einer Vollbremsung löst sich das Fahrrad bzw. der Dachkoffer und beschädigt Ihre Motorhaube.
- Während der Winterpause nutzen Mäuse die Sitze Ihres Fahrzeuges als Nist- und Brutplatz.
- Bei einer Fahrt durch eine mit Wasser gefüllte Senke dringt Wasser in den Motor- und Innenraum ein.
- Ihr Fahrzeug wird durch chemische Einwirkungen beschädigt, z. B. durch Teerspritzer an einer Baustelle oder Reinigungsmittel bei einer Brückenreinigung.
Der Oldtimer-Schutzbrief für Pkw
Neben den üblichen Schutzbriefleistungen profitieren Sie beim Oldtimer-Schutzbrief von folgenden zusätzlichen Spezialleistungen:
Erfahrungsgemäß ist Ihr Fahrzeug in vertrauten Händen am besten aufgehoben. Darum leisten wir keine Pannenhilfe vor Ort, sondern sorgen stattdessen für einen reibungslosen Rücktransport im geschlossenen Spezialtransporter in die Heimatwerkstatt – unabhängig vom Ort des Schadens. Auch wenn der Ort der Panne weniger als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt liegt oder Sie an einer Gleichmäßigkeitsrallye teilnehmen.
- Wir stellen einen Mietwagen (keinen Oldtimer) bereit, wenn Ihr Fahrzeug während einer Rallye oder im Urlaub ausfällt. Oder wir sorgen für die Anlieferung Ihres weiteren Oldtimers im Tausch gegen den nicht mehr fahrbereiten.
- Wir erstatten Ihnen Reisekosten bis 250 Euro bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung.
Das Marktwert–Gutachten
Um die richtige Versicherungssumme zu ermitteln und auch im Hinblick auf eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Dritte empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, ein Gutachten über den Marktwert Ihres Fahrzeuges erstellen zu lassen und es alle zwei Jahre zu aktualisieren. Bei Oldtimer-Pkw mit Erstzulassung ab 1.1.1980 ist für die Versicherung in jedem Fall ein Gutachten erforderlich (Mindestanforderungen: 4.000 Euro Marktwert und Zustandsnote 2).
Für die Versicherung von Oldtimern mit Erstzulassung bis 31.12.1979 benötigen Sie ein Gutachten bei Fahrzeugwerten ab 25.000 Euro (bei Motorrädern und sonstigen Oldtimer-Fahrzeugen ab 10.000 Euro).
Liegt der Wert darunter, sind folgende Unterlagen ausreichend:
- vier Farbfotos Ihres Oldtimers (schräg von vorn und hinten, Innen- und Motorraum; vorzugsweise als JPEG)
- Kopie des Kfz-Briefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Angaben zu Restaurierungsarbeiten (soweit vorhanden)
- die Zustandsnote Ihres Fahrzeuges
Ein Gutachten darf generell nicht älter als zwei Jahre sein. Ein Kurzcheck kann nur für Fahrzeuge bis zu einem Marktwert von 50.000 Euro akzeptiert werden. Bei höheren Werten muss eine Standardbewertung vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Oldtimer-Police
Rund eine Million in Deutschland zugelassene Pkw sind älter als 20 Jahre, etwa ein Drittel davon sogar über 30. Schätzungsweise 80 % davon könnten als Oldtimer und damit besonders günstig versichert werden.
Für Oldtimer mit Erstzulassung bis 31.12.1979
- Versicherungsnehmer und Nutzer sind mindestens 23 Jahre alt.
- Guter Erhaltungs- und weitgehender Originalzustand (mindestens Zustandsnote 3 oder besser)
- Geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km)
- Einsatz als Zweitfahrzeug (ein Pkw für den Alltagsbetrieb muss deshalb vorhanden sein)
- Das Fahrzeug wird in der Regel in einer Garage abgestellt.
- Halter und Versicherungsnehmer sind identisch.
Für Oldtimer mit Erstzulassung ab 1.1.1980
Für Oldtimer-Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1988 gelten zusätzliche Voraussetzungen:
- Das Modell muss in der beiliegenden Tarifübersicht unter „Positivkatalog Oldtimer“ aufgeführt sein.
- Versicherungsnehmer und Nutzer sind mindestens 30 Jahre alt.
- Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung wird auch eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen.
- Es liegt ein maximal zwei Jahre altes Gutachten über einen Marktwert von mindestens 4.000 Euro und Zustandsnote 2 vor.
- Das Fahrzeug ist mit einem schwarzen oder einem Saisonkennzeichen zugelassen. (Die Versicherung von Oldtimern mit rotem 07er-Kennzeichen ist nicht möglich.)
Ihr Vorteil: günstige Beiträge
In der beiliegenden Tarifübersicht finden Sie die Beiträge für Oldtimer-Pkw, Oldtimer-Motorräder und den Schutzbrief.
Das können Sie von uns erwarten
Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert Ihres Fahrzeuges ersetzen. Dieser wird von Kriterien wie Typ, Zu-stand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt. Um Ihnen einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeuges, d. h. den Verkaufspreis Ihres Autos und seiner Teile am Spezialmarkt.
Wir berücksichtigen Wertsteigerungen
der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10%ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro, beitragsfrei im Vertrag enthalten.
Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Lassen Sie sich persönlich beraten
AXA Generalvertretung Link oHG
07243 30235
agentur.link@axa.de
Schleinkoferstrasse 18
76275 Ettlingen
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung