Ab 01.01.2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Mitarbeiter neu versorgen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Unternehmen durch gezielte Fördermaßnahmen erhöht werden. Beschäftigte mit wenig Einkommen können durch Fördermaßnahmen Ihre Absicherung verbessern. Auch eine Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Arbeitgeber sind möglich.
Im nachstehenden Link finden Sie weitere Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!
Ihre AXA Versicherung in Kirn
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