Rechtliche Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

All diejenigen die beispielsweise noch keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, keine Betreuungsverfügung besitzen und dies in Zukunft ändern möchten, haben die Möglichkeit diese Dokumente rechtzeitig und selbstbestimmt von unserem Kooperationspartner der Deutschen Vorsorgedatenbank AG empfohlenen Rechtsanwälten in Auftrag zu geben.

Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen (§1896 BGB) aufgrund derer eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird.

Und eben auch die Möglichkeit, diese Dinge durch selbstgewählte Personen Ihres Vertrauens so Regeln zu lassen, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Dafür braucht es Ihre Initiative durch rechtzeitige Erstellung rechtskonformer Vollmachten und Verfügungen.

Diese Rechtlichen Vollmachten können Sie über unseren Kooperationspartner der Deutsche Vorsorgedatenbank AG mit exklusiven Konditionen auf Ihre Individuellen Wünschen erstellen und anpassen.

Gehen Sie einfach auf „Jetzt Vorsorgen“ und erstellen Sie Ihre eigene rechtliche Vorsorge.

Ihr Team der AXA Regionalvertretung Hesse GmbH aus Reutlingen

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