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AXA Versicherung Vito Branciforte in Konstanz Wohngebäudeversicherung Konstanz

Die Wohngebäudeversicherung der AXA Versicherung Vito Branciforte in Konstanz

Sie sind Eigentümer einer Immobilie? Herzlichen Glückwunsch! Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen ein Traum, der früher oder später in Erfüllung geht. Allerdings kommt mit dem Eigenheim auch ein großes Maß an Verantwortung. Mit der Wohngebäudeversicherung der AXA Versicherung Vito Branciforte in Konstanz sichern Sie sich gegen die oft teuren Folgen von Schäden ab. Wir geben einen Überblick über den sinnvollen Schutz für Eigentümer!

Sinn und Zweck der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung von AXA dient der Absicherung von namensgebenden Wohngebäuden. Dazu gehören sowohl Immobilien, die Sie selbst nutzen, als auch solche, die an Dritte vermietet werden. Maßgeblich ist lediglich die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken, ein Home-Office ist also beispielsweise unproblematisch.
 
Achtung: Nutzen Sie Ihre Immobilie betrieblich oder vermieten Sie sie zu gewerblichen Zwecken, benötigen Sie eine Betriebsgebäudeversicherung. Sie umfasst nahezu dieselben Leistungen wie die Wohngebäudeversicherung.
 
Versicherbar sind sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser in jeder Lage. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Schadensursachen:

  • Hagel, Sturm und Regen
  • Leitungswasser (Frost und Rohrbruch)
  • Vandalismus und andere kriminelle Handlungen
  • Brände (einschließlich Blitzschlag, Explosion und Schwelbrand)

Damit sind alle üblichen Schadensursachen versichert. Größere Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinen und Rückstaus lassen sich mit der Elementarschadenversicherung abdecken. Im persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren konkreten Absicherungsbedarf und damit die notwendigen Zusatzbausteine. Dabei steht vor allem die Lage Ihres Grundstücks im Mittelpunkt, da beispielsweise im Rheinland ein höheres Hochwasserrisiko besteht.

Versicherungsumfang und Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Bei der Wohngebäudeversicherung steht das Wohngebäude im Fokus. Versichert ist insbesondere die Bausubstanz. Sie umfasst den Keller, das Fundament, Decken, Wände, Säulen und andere Bauteile, die unmittelbar der Stabilität der Immobilie dienen. Stellen Sie sich den Grundschutz der Versicherung am besten so vor, dass die Immobilie ohne Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände versichert ist.
 
Standardmäßig ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst sind Gebäudebestandteile. Dazu gehören Einbauten und Zubehörteile, die fest mit der Bausubstanz verbunden sind, etwa folgende:

  • Fenster, Türen und Verkabelung
  • Heizungsanlagen sowie Rohrleitungen
  • Sanitäreinrichtungen, Einbauküchen und fest verbaute Möbel

Stellen Sie Ihr Wohngebäude am besten gedanklich auf den Kopf. Alle Gegenstände, die dann herausfallen, sind nicht vom Schutz der Wohngebäudeversicherung umfasst. Einbauten und Zubehörteile, die mit der Bausubstanz verbunden bleiben, sind hingegen versichert.
 
Vielseitige Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen auch hier die flexible Anpassung des Versicherungsschutzes. So versichern Sie beispielsweise eine Gartenanlage, die Garagen oder Rohrleitungen auf dem Grundstück mit. Entsteht hier ein Schaden, leisten wir im versicherten Umfang.
 
AXA überzeugt bei der Wohngebäudeversicherung unter anderem mit folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Bei Abschluss der Police legen Sie die Versicherungssumme fest. Sie bestimmt, welche Leistung wir je Schadensfall erbringen. Es handelt sich bei der Deckungssumme also nicht um einen Gesamt- oder Jahresbetrag, sondern um die Deckung pro entstandenem Schaden
  • Versichert ist das gesamte Wohngebäude einschließlich aller vorhandenen und nachträglich eingebauten Gebäudebestandteile. Anbauten und Nebengebäude sind versichert, wenn sie im Versicherungsvertrag genannt sind
  • Im Rahmen der Versicherungssumme übernehmen wir die gesamten Reparaturkosten, die im Schadensfall entstehen. Dabei richten wir uns nach vorhandenen oder selbst erstellten Gutachten, wobei je nach Art des Schadens auch ein Kostenvoranschlag ausreicht
  • Durch die erweiterte Neuwertdeckung übernimmt AXA bei einem Totalschaden die gesamten Wiederherstellungskosten. Maßgeblich sind die regionalen Bau- und Planungsaufwendungen für vergleichbare Immobilien
  • Benötigen Sie aufgrund eines Schadens eine Ersatzunterkunft, etwa ein Hotel oder eine Wohnung, erstatten wir Ihnen die Mietkosten
  • Folgekosten von Schäden, die etwa durch Aufräumarbeiten und behördliche Auflagen entstehen, sind mitversichert. Sind Maßnahmen zur Schadensminderung angezeigt, ersetzt AXA auch diese Kosten
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Die Wohngebäudeversicherung erbringt auch dann die volle Leistung, wenn Sie oder andere Bewohner einen Schaden selbst mitverursachen. Dies ist etwa bei einem offengelassenen Fenster der Fall, wenn in der Folge Wasser in die Wohnung eindringt und einen Sachschaden verursacht
  • Eine geringfügige betriebliche oder berufliche Nutzung, etwa in Form Ihres Home-Office, ist mitversichert. Relevant ist nur, dass das Gebäude überwiegend eigenen oder fremden Wohnzwecken dient Eine geringfügige betriebliche oder berufliche Nutzung, etwa in Form Ihres Home-Office, ist mitversichert. Relevant ist nur, dass das Gebäude überwiegend eigenen oder fremden Wohnzwecken dient
  • Als Vermieterin oder Vermieter können Sie die gesamten Beiträge für die Wohngebäudeversicherung steuerlich als Werbungskosten geltend machen

Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung – die wichtigsten Unterschiede

Als Eigentümerin oder Eigentümer sollten Sie stets eine Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Letztere wird von Banken im Regelfall verlangt, wenn Sie eine Immobilie finanzieren und keine anderen Sicherheiten (etwa ein Aktiendepot im Wert des Gebäudes) vorhanden sind. Denn die Policen ersetzen sich aus diesen Gründen nicht gegenseitig:

  • Die Wohngebäudeversicherung versichert nur das Gebäude mit seinen Bestandteilen selbst. Nicht versichert ist hingegen die Einrichtung und Ausstattung, soweit keine feste Verbindung mit der Bausubstanz besteht
  • Der Schutz der Hausratversicherung beginnt dort, wo der der Wohngebäudeversicherung endet. Vereinfacht gesagt versichert diese Police Schäden an Gegenständen, die bei einem „Herumdrehen“ Ihrer Immobilie herausfallen würden

Beispiel: Ein Sturm deckt einen Teil Ihres Daches ab. Dadurch dringt Wasser in die Innenräume und beschädigt unter anderem ein Sofa, Betten und Computer. Die Gebäudeversicherung ersetzt den Schaden am Dach sowie am Boden, soweit vorhanden. Von der Hausratversicherung erhalten Sie die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten der beschädigten Gegenstände. Im Ergebnis bekommen Sie 100 Prozent der Aufwendungen erstattet.
 
Tipp: Bei AXA gewähren wir Ihnen attraktive Rabatte auf den Gesamtbeitrag, wenn Sie mehrere Versicherungen miteinander kombinieren. So sparen Sie über die umfassende Absicherung hinaus bares Geld!

So läuft die Regulierung im Schadensfall ab

Entsteht an Ihrem Gebäude ein Schaden, steht Ihnen das Team von AXA unverzüglich zur Seite. Dazu können Sie unseren Schadensservice rund um die Uhr erreichen. Wir geben erste Tipps und stellen Fragen zum Ablauf des Vorfalls. Nun beauftragen wir schnellstmöglich einen Gutachter oder erstatten Ihnen die Kosten, sollten Sie bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Auf dem darauf basierenden Kostenvoranschlag ermitteln wir die Versicherungsleistung.
 
Sollte die Prüfung durch die Wohngebäudeversicherung ausnahmsweise länger dauern, erhalten Sie Abschläge auf die voraussichtliche Gesamtleistung. So stellt AXA sicher, dass Sie möglichst zeitnah mit den Arbeiten beginnen können. Auch die Kosten für die Schadensminderung ersetzen wir Ihnen sofort.
 
Mit uns entscheiden Sie sich für einen erfahrenen, zuverlässigen und jederzeit erreichbaren Partner. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der AXA Versicherung Vito Branciforte in Konstanz. Wir freuen uns auf Sie!

Wohngebäudeversicherung | AXA Vito Branciforte in Konstanz

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Wohngebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, allerdings verlangen Banken in der Regel einen entsprechenden Schutz, wenn Sie Immobilien finanzieren möchten. Generell ist der Abschluss für Eigentümer unverzichtbar, denn selbst kleinste Schäden erreichen schnell sechsstellige Summen.

Was muss ich bei baulichen Veränderungen und Nebengebäuden beachten?

Kleinere Änderungen und Reparaturen haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Größere Umbauten sowie die Errichtung von Nebengebäuden sollten Sie AXA allerdings melden, um den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern. Denn eine Leistung erhalten Sie nur, wenn auch die Anbauten im Versicherungsvertrag erwähnt werden.

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

Vermieter können die Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend machen. Als Privatperson haben Sie diese Möglichkeit nur, wenn Sie einen Teil der Immobilie für berufliche oder gewerbliche Zwecke nutzen. In diesem Fall setzen Sie den entsprechenden Anteil der Prämie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten an.

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Bücklestr. 1b
78467 Konstanz 
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