Die Stationäre Zusatzversicherung der Kremer OHG
in Bamberg
Immer bestens versichert:
Stationäre Zusatzversicherung der AXA Generalvertretung Kremer OHG in Bamberg
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet an vielen Stellen nur unzureichende oder zumindest lückenhafte Leistungen. Betroffen hiervon sind auch stationäre Aufenthalte im Krankenhaus, bei denen etwa für ein Ein- oder Zweibettzimmer hohe Zuzahlungen fällig werden. Mit der stationären Zusatzversicherung der AXA Generalvertretung Kremer OHG in Bamberg erweitern Sie hier den Schutz der gesetzlichen Kasse. Für mehr Komfort im Krankenhaus!
Bedeutung einer ambulanten Zusatzversicherung von AXA
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen nach § 12 SGB V maximal „ausreichend und notwendig“ sein. Daher ist im Gesetz an keiner Stelle die Rede von einer optimalen oder gar bestmöglichen medizinischen Versorgung. Das merken Sie als Versicherte oder Versicherter besonders bei Aufenthalten im Krankenhaus. Denn hier werden nicht nur schnell Zuzahlungen fällig. Auch erfolgt die Unterbringung oft in einem Zimmer mit vier oder mehr Betten.
Die eigentlich notwendige Rehabilitation, zum Beispiel nach einer Operation, kommt hier schnell zu kurz. Eine ambulante Zusatzversicherung hat die Aufgabe, Ihnen hier deutlich mehr als die gesetzlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Je nach Tarif erhalten Sie sogar ein „Upgrade“ auf das Versorgungsniveau einer Privatpatientin oder eines Privatpatienten. Sie ist mit anderen Zusatzversicherungen, beispielsweise der klassischen Zahnzusatz, vergleichbar.
Mit unterschiedlichsten Tarifen bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Kremer OHG in Bamberg ein großes Spektrum an verfügbaren Leistungen. So erhalten Sie beispielsweise ein Krankenhaustagegeld, können aus Ein- und Zweitbettzimmern wählen oder werden direkt vom Chefarzt behandelt. All diese Leistungen sind im Beitrag für die ambulante Zusatzversicherung bereits enthalten und werden vom Krankenhaus entsprechend abgerechnet.
Dabei funktioniert die ambulante Zusatzversicherung wie eine private Krankenversicherung. Der Unterschied zu einer vollwertigen PKV besteht lediglich darin, dass nur bestimmte Leistungen – im ambulanten Bereich – übernommen werden. Dadurch lohnt sich auch bei der ambulanten Zusatzversicherung ein frühzeitiger Abschluss. Durch einen guten Gesundheitszustand profitieren Sie in der Regel von besonders attraktiven Konditionen.
Leistungen und Vorteile unserer
ambulanten Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung von AXA lässt sich in insgesamt drei Tarife, KHT, Komfort Start und Komfort Start inklusive KHT, unterteilen. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Tarifen ist auch später noch möglich. Sie profitieren hier unter anderem von folgenden Leistungen:
Neben Chefarztbehandlung umfassen die Tarife auch die Behandlung durch anerkannte Spezialisten, beispielsweise im Bereich der Orthopädie. So können Sie mit Ihrem Arzt eine Honorarvereinbarung abschließen. Die entsprechende Differenz zwischen dem vereinbarten Honorar und den gesetzlichen Leistungen übernimmt dann die ambulante Zusatzversicherung von AXA. Dies erkennen Sie an der Formulierung „Erstattung von Kosten über die Höchstsätze der GOÄ hinaus“.
Sie profitieren außerdem von einer freien Krankenhauswahl und der umfassenden Erstattung von Kosten eines notwendigen Krankentransportes. Das Krankenhaustagegeld, das Ihnen bei vollstationären Aufenthalten zusteht, überweisen wir direkt auf Ihr Konto.
Übrigens!
Das Krankenhaus rechnet in Anspruch genommene Wahlleistungen zunächst mit Ihnen als Patientin oder Patient ab. Die entsprechenden Rechnungen reichen Sie anschließend bei AXA ein und erhalten die Kosten erstattet.
Sie möchten mehr über die stationäre Zusatzversicherung erfahren? Dann vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer AXA Generalvertretung Kremer OHG in Bamberg und lassen Sie sich beraten!
Häufig gestellte Fragen
Was bringt eine stationäre Zusatzversicherung?
Durch die stationäre Zusatzversicherung von AXA erhalten Sie bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus besondere Leistungen. Sie können beispielsweise Honorarvereinbarungen mit behandelnden Spezialisten schließen, werden im Einzelzimmer untergebracht und erhalten ein Krankenhaustagegeld.
Welche Wartezeiten gelten bei der Zusatzversicherung?
Für die stationäre Zusatzversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, diese entfällt bei Unfällen. Dies bedeutet, dass wir in den ersten drei Monaten nach Abschluss der stationären Zusatzversicherung (noch) keine Leistungen erbringen.
Was versteht man unter einer freien Krankenhauswahl?
„Freie Krankenhauswahl“ bedeutet, dass Sie sich das behandelnde Krankenhaus selbst aussuchen können. Wichtig ist nur, dass es sich hierbei nicht um eine Privatklinik, sondern um ein Krankenhaus mit Kassenzulassung handelt.
An wen richtet sich AXA mit der stationären Zusatzversicherung?
Die Leistungen der stationären Zusatzversicherung sind auf gesetzlich Versicherte zugeschnitten. Daher kann sie auch nur von dieser Personengruppe abgeschlossen werden. AXA gewährt nur dann Leistungen, wenn die grundständige Behandlung bereits von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
Möglich ist außerdem eine vereinfachte Abrechnung. Mit dem entsprechenden Chip, den Sie von AXA erhalten, rechnet das Krankenhaus alle Leistungen direkt mit der Zusatzversicherung ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Hornthalstrasse 1
96047 Bamberg
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sowie nach Vereinbarung
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