Zahnzusatzversicherung der AXA Marc Kreidel in Koblenz
Nach §12 des SGB V müssen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nur "zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen" übernehmen. Alle Leistungen, die das Notwendige überschreiten, dürfen von den Kassen nicht übernommen werden. Dies hat leider zur Folge, dass Sie oft auf hohen Mehrkosten sitzenbleiben. Mit der Zahnzusatzversicherung der AXA Marc Kreidel in Koblenz sichern Sie sich passgenau ab & profitieren von umfassenden Leistungen!
Vorteile Ihrer Zahnzusatzversicherung von AXA
Viele Behandlungen, die von Experten im Rahmen der Zahnvorsorge empfohlen werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. So werden zum Beispiel entgegen der Expertise von Ärzten und Wissenschaftlern die zweimal jährlichen professionellen Zahnreinigungen nicht bezahlt. Auch Behandlungen zum vorsorglichen Erhalt bestehender Zähne müssen Sie oftmals aus eigener Tasche zahlen, wie etwa zeitaufwendige Wurzelbehandlungen. Wichtig zu beachten ist auch, dass bei einem Zahnersatz die GKV oft nur 50 Prozent der entstandenen Kosten tragen, und dies ist eine Behandlung, die besonders im höheren Alter bei vielen Menschen ansteht.
All diese Kosten, die besonders mit steigendem Alter schnell im vierstelligen Bereich liegen können, werden von einer privaten Zahnzusatzversicherung komplett oder zu einem großen Teil übernommen. Mit den verschiedenen Tarifen der AXA können sie Ihren Zahnschutz individuell anpassen um Deckungslücken gezielt zu schließen. Durch diese flexible Anpassung vermeiden Sie, zu viel für Ihre Zahnvorsorge zu bezahlen.
Auch für Beamte oder Berufssoldaten mit freier Heilfürsorge ist ein privater Zahnschutz interessant, denn auch für Sie ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung bei AXA abzuschließen.
Übersicht über die Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Die AXA Zahnzusatzversicherung kann Sie vor enormen Kosten schützen. Im Nachfolgenden ein kurzer Ausschnitt unserer vielseitigen Leistungen:
Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung
Mit der einer privaten Zahnzusatzversicherung erweitern und verbessern Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist allerdings auch für Privatpatienten mit einem vergleichsweise schlechten Zahnschutz eine gute Vorsorgemöglichkeit. Auch Beamte mit freier Heilfürsorge können sich zusätzlich privat für Zahnbehandlungen absichern.
Wie funktioniert die Zahnzusatzversicherung von AXA? Die Funktionsweise ist recht simpel und schnell erklärt: Nachdem Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben und die Wartezeit verstrichen ist, können Sie die Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Sobald Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt erhalten haben, können Sie diese direkt an AXA weiterleiten und wir prüfen anhand Ihres Tarifs die Erstattung. Sollten wir Fragen haben, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen, falls nicht ist die Erstattung innerhalb von drei Werktagen bereits auf Ihrem Bankkonto.
Ihre Belege und Rechnungen können Sie nämlich bequem über die MyAXA-App einscannen und an uns absenden. Der ganze Prozess dauert so nur wenige Minuten. Alternativ ist eine Einsendung selbstverständlich auch per Mail oder auf dem Postweg möglich.
Sie haben noch Fragen zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherung oder möchten einen persönlichen Termin vereinbaren? Zögern Sie nicht, uns heute noch zu kontaktieren, das Team von AXA Marc Kreidel in Koblenz freut sich schon auf Ihren Anruf!
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Leistungen meiner Zahnzusatzversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit noch nicht verstrichen ist?
Ja, in medizinischen Notfällen werden Eingriffe auch vor Verstreichen der Wartezeit von uns gedeckt. Dies zählt natürlich auch für unfallbedingte Eingriffe. Bei allen anderen Behandlun-gen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung auch als Privatpatient abschließen?
Ja, einen privaten Zahnzusatz können Sie auch als Privatversicherter abschließen. Sie sollten im Vorfeld aber prüfen, ob es sinnvoll ist, zum Beispiel dann, wenn Sie eine vergleichbar schlechten Zahnschutz haben.
Sind die Kosten meiner Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, die Aufwendungen für Ihre Zahnzusatzversicherung sind Sonderkosten, die Sie in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres angeben können.
Kontaktieren Sie uns
AXA Geschäftsstelle Marc Kreidel
Erfahren Sie noch heute mehr über die Zahnzusatzversicherung . Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen ersten Termin bei der AXA Marc Kreidel in Koblenz. Unser Team freut sich bereits auf Sie!
56068 Koblenz
Florinsmarkt 14
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