Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail
Mitarbeiter neu versorgen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist darauf ausgelegt, die betriebliche Altersversorgung (bAV) attraktiver zu machen und in kleinen sowie mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch Fördermaßnahmen zu erhöhen. Außerdem wird der Reiz, sich selbst zu versorgen, für Arbeiter mit geringem Einkommen verbessert. Generell stellt der Gesetzgeber mit diesem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein optimales Instrument zur Verfügung - also die bAV noch stärker für die Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu verwenden.
Die Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Im Rahmen der Direktversicherung:
Neue Steuerentlastungen ermöglichen dem Arbeitgeber einen einfacheren Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter, welche monatlich ein Gehalt von bis zu 2.200 Euro erhalten. Zudem ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Nutzung der Riesterförderung in der bAV ansprechender geworden. Für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 besteht des Weiteren die Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%, sobald der Arbeitergeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart. Darüber hinaus wurde der steuerfreie Förderrahmen für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG erhöht. Die staatliche Förderung bei Entlassung von Mitarbeitern aus einem Unternehmen wurde verbessert. Außerdem wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ebenfalls die staatliche Förderung für das ganze Jahr ohne Entgeltbezug - zum Beispiel bei Elternzeit, Sabbatjahr, Entsendung ins Ausland - verbessert.
Übergreifend für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
- Ein neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
- Möglichkeit der Nutzung von Opting-Out Modellen
Neureglungen für tarifverträglich geregelte bAV:
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde das sogenannte „Sozialpartnermodell“ eingeführt, das den Tarifvertragsparteien eine neue Möglichkeit bietet, eine betriebliche Altersversorgung tarifvertraglich zu vereinbaren. Dabei gelten spezielle zu erfüllende Rahmenbedingungen. Dies betrifft jedoch nur Arbeitgeber, welche entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren oder vereinbart haben. Die AXA Generalvertretungen David Gillmeister & Fabian Häfner in Braunschweig berät Sie gern.
Weitere Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Verpflichtende Weitergabe der Sozialabgaben der Ersparnisse bei Entgeltumwandlung
Wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter bei den Sozialabgaben spart oder sie ganz weglässt, gibt es für Neuverträge im Rahmen einer Direktversicherung sowie Pensionskasse/Pensionsfonds ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung für das Zahlen eines Arbeiterzuschusses von 15%. Dies ist allerdings nicht für Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse oder Direktzusage gültig.
Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge zur Betriebsrente innerhalb des Betriebsstärkungsgesetzes
Für den Förderrahmen für Beiträge zur Direktversicherung und Pensionskasse/Pensionsfonds, welcher steuerfrei ist, steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) von 4% auf 8%. Allerdings bleibt die Sozialabgabefreiheit der Beiträge immer noch bei 4%. Weitere Details des Betriebsrentenstärkungsgesetzes:
- Für Besserverdiener mit einem Gehalt welches oberhalb der BBG liegt, ist die Erhöhung besonders interessant.
- Dies sorgt dafür, dass Sie als Arbeitgeber mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Versorgung von Fach- sowie Führungskräften haben.
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer AXA Generalvertretung David Gillmeister & Fabian Häfner in Braunschweig. Sie haben gerade den Informationstext zum Betriebsrentenstärkungsgesetz gelesen.
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